Mach´s einfach. Und bleib gesund.
Wir sorgen mit umfangreichen Hygienemaßnahmen wie zusätzlicher Reinigung und regelmäßiger Lüftung für einen sicheren Aufenthalt in Bus und Bahn. Mit Alltagsmaske, Abstandhalten und Rücksichtnehmen beim Ein- und Aussteigen tragen auch Sie auf jeder Fahrt zur mehr Sicherheit bei.

Studien und Experten: Kein erhöhtes Infektionsrisiko im ÖPNV
Mehrere Studien zeigen, dass der öffentliche Nahverkehr sicherer ist, als viele denken - auch wenn der 1,5-Meter Abstand nicht immer eingehalten werden kann. Auf der folgenden Seite finden Sie dazu aufschlussreiche Informationen.
Die gemeinsame Initiative von Bund, Ländern und öffentlichen Verkehrsunternehmen zielt genau darauf ab: Aufeinander Rücksicht nehmen, Abstand halten, Maske tragen.
Alle Fahrzeuge werden regelmäßig gereinigt – besonders intensiv und häufig die Haltestangen, Türgriffe, Taster und (soweit vorhanden) Toiletten. Bitte leisten auch Sie einen Beitrag zur Sauberkeit. Entsorgen Sie persönliche Abfälle – wie Taschentücher – sofort und verzichten Sie auf Essen und Trinken.
Bitte beachten Sie folgendes:
- Es besteht beim Einkaufen und bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, also in Bahnen und Bussen sowie an Bahn- und Bussteigen, für Personen nach ihrem sechsten Geburtstag die Pflicht, eine Maske zu tragen. Dazu reicht eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder ein Tuch, das Mund und Nase bedeckt.
- Halten Sie an der Haltestelle und auf der Rolltreppe Abstand zu anderen Fahrgästen.
- Halten Sie beim Einstieg Abstand und lassen Sie erst die Fahrgäste aus dem Fahrzeug aussteigen. Drängeln Sie nicht und lassen Sie sich nicht drängeln.
- Bitte verteilen Sie sich im Fahrzeug, so dass ein Abstand zu den anderen Fahrgästen besteht.
- Der Kontakt mit Halteknöpfen etc. soll weitestgehend vermieden werden. Überall, wo es technisch möglich ist, werden die Türen in den Zügen zentral vom Fahrpersonal geöffnet und geschlossen.
- Fahren Sie bitte nicht zu den Hauptverkehrszeiten, wenn Sie nicht müssen. Außerhalb der Hauptverkehrszeiten ist in der Regel viel mehr Platz.
- Die Maskenpflicht gilt nicht, wenn dies aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist.
Die Corona-Warn-App
Die Corona-Warn-App hilft festzustellen, ob man in Kontakt mit einer infizierten Person geraten ist und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können Infektionsketten schneller unterbrochen werden. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich.
Weitere Informationen zur Corona-Warn-App der Bundesregierung
Beachten Sie unbedingt die Einhaltung der Hygieneregeln auch in den Bahnen und Bussen:
- Niesen oder husten Sie am besten in ein Einwegtaschentuch. Ist kein Taschentuch griffbereit, sollten Sie sich beim Husten und Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase halten.
Hygiene beim Husten & Niesen - Waschen und desinfizieren Sie Ihre Hände mehrmals am Tag gründlich.
Gründliches Händewaschen - Vermeiden Sie enge Kontakte und halten Sie Abstand zu Erkrankten.
Barrieremaßnahmen
Um Busfahrer und Fahrgäste zu schützen, werden in die Busse Trennscheiben eingebaut. Dank ihnen können Fahrgäste auch wieder ihr Ticket vorn beim Busfahrer kaufen. Die Aufgabenträger, die Verkehrsunternehmen und der VVS haben entschieden, die Busse, die bereits mit Trennscheibe fahren, in der vorderen Windschutzscheibe mit einem Hinweisschild zu kennzeichnen. Das große „V“ steht dabei für „Vordereinstieg“ und „Tickets beim Fahrer“. Das Schild soll den wartenden Fahrgästen an der Haltestelle eine klare Orientierung geben. In Bussen, in denen die Trennscheiben noch nicht zur Verfügung stehen, ist die vordere Tür noch gesperrt und es findet dort noch kein Ticketverkauf durch den Fahrer statt. Bitte steigen Sie dort in den hinteren Türen ein.
Wir bitten, die Tickets möglichst im Vorverkauf zu erwerben (z. B. über die Ticketautomaten) oder ein HandyTicket über die App „VVS mobil" zu kaufen. Das EinzelTicket ist per Handy sogar günstiger als beim Busfahrer. Außerdem braucht man kein Bargeld und es geht sehr schnell. Es stehen vielerorts auch Verkaufsstellen zur Verfügung.
Dort, wo es technisch möglich ist, werden die Fahrzeugtüren der S-Bahnen an den Stationen automatisch geöffnet und geschlossen. Auch die SSB öffnet die Türen der Stadtbahnen an den Haltestellen zentral. In vielen Bussen ist eine zentrale Öffnung der Türen aus technischen Gründen leider nicht möglich.
Die Reisezentren der Deutschen Bahn sind geöffnet. Im VVS stehen die Reisezentren Stuttgart Hbf, Backnang, Böblingen, Esslingen, Leonberg, Ludwigsburg, Bad Cannstatt, Waiblingen und die Video-Reisezentren Ludwigsburg, Marbach, Waiblingen, Leonberg, Korntal, Böblingen und Göppingen zur Verfügung. Auch das Kundencenter von Abellio und die Kundenzentren der SSB am Hauptbahnhof, am Charlottenplatz und am Rotebühlplatz haben geöffnet. Das Kundencenter von Go Ahead hat zu den normalen Öffnungszeiten in Vaihingen Enz und Geislingen geöffnet, in Stuttgart und Schorndorf bleiben die Kundencenter vorübergehend geschlossen.
Informationen zum Thema Maskenpflicht im ÖPNV
Das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung hat sich als wirksames Instrument zur Eindämmung der Corona-Pandemie erwiesen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung ist in der Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg festgelegt. Damit schützt man sich und andere. Viele Menschen fühlen sich unsicher, wenn sie Menschen ohne Mund-Nasen-Bedeckung begegnen. Es ist ein Akt des Selbstschutzes und der Solidarität.
Kinder unter 6 Jahren müssen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Gleiches gilt für Personen, die nachgewiesen durch ein ärztliches Attest von der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit sind. Das Attest ist auf Verlangen des Personals der Verkehrsunternehmen vorzuzeigen.
In allen Bussen und Bahnen, in Bahnhöfen, an Haltestellen und auf Bahnsteigen.
Nein. In den Nahverkehrsmitteln ist das nicht erlaubt.
Bei den Arbeitsplätzen der Bus- und Bahnfahrer handelt es sich um abgetrennte Bereiche. Deshalb ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung am Lenkrad bzw. im Führerstand nicht notwendig.
Das Personal der Verkehrsunternehmen hat nach den Beförderungsbedingungen das Recht, einen Maskenverweigerer von der Beförderung auszuschließen, da er andere Fahrgäste gefährdet. Im Wiederholungsfall gilt dies nicht nur für die jeweils betroffene Fahrt, sondern auch dauerhaft. Außerdem sieht eine Verordnung des Landes Baden-Württemberg ein Bußgeld von mindestens 100 Euro und bis zu 250 Euro vor.
Nein. Das reicht nicht aus. Die Maske entfaltet ihren vollen Schutz nur dann, wenn Mund und Nase bedeckt sind. Das falsche Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung kann die gleichen Folgen nach sich ziehen wie das Nichttragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (siehe Antwort auf die vorherige Frage). Die größte Virusdichte findet sich in der Regel nicht in der Lunge, sondern in den oberen Atemwegen, vor allem in der Nase und im Nasenrachenraum, sagen Experten.
Nein, es reicht eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder ein Tuch, das Mund und Nase bedeckt.
Anleitungen zum Basteln/Nähen von Masken und Pflegehinweise gibt es hier:
Weitere Informationen und wichtige Adressen
Stand: 29. Dezember 2020