Neue Regel: Medizinische Masken in Bus und Bahn
Zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie haben sich Bund und Länder auf eine Verlängerung der Beschränkungen geeinigt.
In öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften müssen bis auf Weiteres medizinische Masken über Mund und Nase getragen werden, also OP-Masken, KN95/N95 oder FFP2-Masken. Schutzschilde, Kinnvisiere o.ä. sind ausdrücklich keine geeigneten Mund-Nasen-Bedeckungen. Das gleiche gilt für Alltagsmasken wie etwa Stoffmasken.
Medizinische Masken haben eine höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken wie die von vielen genutzten Stoffmasken. Dies ist vor dem Hintergrund nach wie vor sehr hoher Infektionsraten möglicher besonders ansteckender Mutationen des Coronavirus entscheidend.
Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske besteht absofort während der Fahrt mit Bus und Bahn sowie beim Aufenthalt in Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Bushaltestellen.

Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich in der Pandemie als besonders wirkungsvolle Maßnahme erwiesen. Gerade vor dem Hintergrund möglicher besonders ansteckender Mutationen weisen Bund und Länder darauf hin, dass medizinische Masken (also sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2) eine höhere Schutzwirkung haben als Alltagsmasken, die keiner Normierung in Hinblick auf ihre Wirkung unterliegen. Das Tragen einer medizinischen Maske bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs und beim Aufenthalt in Geschäften ist daher künftig verpflichtend. So kann man sich selbst und andere wirksamer vor einer Infektion schützen und einen wichtigen Beitrag gegen die Verbreitung besonders ansteckender Mutationen des Coronavirus leisten.
Kinder bis einschl. 14 Jahren dürfen weiter Alltagsmasken tragen. Kinder unter 6 Jahren müssen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Gleiches gilt für Personen, die nachgewiesen durch ein ärztliches Attest von der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit sind. Das Attest ist auf Verlangen des Personals der Verkehrsunternehmen vorzuzeigen.
In allen Bussen und Bahnen, in Bahnhöfen, an Haltestellen und auf Bahnsteigen.
Nein. In den Nahverkehrsmitteln ist das nicht erlaubt.
Bei den Arbeitsplätzen der Bus- und Bahnfahrer handelt es sich um abgetrennte Bereiche. Deshalb ist das Tragen einer medizinischen Maske am Lenkrad bzw. im Führerstand nicht notwendig.
Das Personal der Verkehrsunternehmen hat nach den Beförderungsbedingungen das Recht, einen Maskenverweigerer von der Beförderung auszuschließen, da er andere Fahrgäste gefährdet. Im Wiederholungsfall gilt dies nicht nur für die jeweils betroffene Fahrt, sondern auch dauerhaft. Außerdem sieht eine Verordnung des Landes Baden-Württemberg ein Bußgeld von mindestens 100 Euro und bis zu 250 Euro vor.
Nein. Das reicht nicht aus. Die Maske entfaltet ihren vollen Schutz nur dann, wenn Mund und Nase bedeckt sind. Das falsche Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung kann die gleichen Folgen nach sich ziehen wie das Nichttragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (siehe Antwort auf die vorherige Frage). Die größte Virusdichte findet sich in der Regel nicht in der Lunge, sondern in den oberen Atemwegen, vor allem in der Nase und im Nasenrachenraum, sagen Experten.
Gerade vor dem Hintergrund möglicher besonders ansteckender Mutationen weisen Bund und Länder darauf hin, dass medizinische Masken (also sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2) eine höhere Schutzwirkung haben als Alltagsmasken, die keiner Normierung in Hinblick auf ihre Wirkung unterliegen.
Mach´s einfach. Und bleib gesund.
Wir sorgen mit umfangreichen Hygienemaßnahmen wie zusätzlicher Reinigung und regelmäßiger Lüftung für einen sicheren Aufenthalt in Bus und Bahn. Mit dem Tragen einer medizinischen Maske, Abstandhalten und Rücksichtnehmen beim Ein- und Aussteigen tragen auch Sie auf jeder Fahrt zur mehr Sicherheit bei.

Studien und Experten: Kein erhöhtes Infektionsrisiko im ÖPNV
Mehrere Studien zeigen, dass der öffentliche Nahverkehr sicherer ist, als viele denken - auch wenn der 1,5-Meter Abstand nicht immer eingehalten werden kann. Auf der folgenden Seite finden Sie dazu aufschlussreiche Informationen.
Die gemeinsame Initiative von Bund, Ländern und öffentlichen Verkehrsunternehmen zielt genau darauf ab: Aufeinander Rücksicht nehmen, Abstand halten, Maske tragen.
Alle Fahrzeuge werden regelmäßig gereinigt – besonders intensiv und häufig die Haltestangen, Türgriffe, Taster und (soweit vorhanden) Toiletten. Bitte leisten auch Sie einen Beitrag zur Sauberkeit. Entsorgen Sie persönliche Abfälle – wie Taschentücher – sofort und verzichten Sie auf Essen und Trinken.
Bitte beachten Sie folgendes:
- Es besteht beim Einkaufen und bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, also in Bahnen und Bussen sowie an Bahn- und Bussteigen, die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen. Nicht-medizinische Alltagsmaske oder Tücher reichen nicht aus. Kinder bis einschl. 14 Jahren dürfen weiter Alltagsmasken tragen. Kinder unter 6 Jahren müssen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Halten Sie an der Haltestelle und auf der Rolltreppe Abstand zu anderen Fahrgästen.
- Halten Sie beim Einstieg Abstand und lassen Sie erst die Fahrgäste aus dem Fahrzeug aussteigen. Drängeln Sie nicht und lassen Sie sich nicht drängeln.
- Bitte verteilen Sie sich im Fahrzeug, so dass ein Abstand zu den anderen Fahrgästen besteht.
- Der Kontakt mit Halteknöpfen etc. soll weitestgehend vermieden werden. Überall, wo es technisch möglich ist, werden die Türen in den Zügen zentral vom Fahrpersonal geöffnet und geschlossen.
- Fahren Sie bitte nicht zu den Hauptverkehrszeiten, wenn Sie nicht müssen. Außerhalb der Hauptverkehrszeiten ist in der Regel viel mehr Platz.
- Die Maskenpflicht gilt nicht, wenn dies aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist.
Die Corona-Warn-App
Die Corona-Warn-App hilft festzustellen, ob man in Kontakt mit einer infizierten Person geraten ist und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können Infektionsketten schneller unterbrochen werden. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich.
Weitere Informationen zur Corona-Warn-App der Bundesregierung
Beachten Sie unbedingt die Einhaltung der Hygieneregeln auch in den Bahnen und Bussen:
- Niesen oder husten Sie am besten in ein Einwegtaschentuch. Ist kein Taschentuch griffbereit, sollten Sie sich beim Husten und Niesen die Armbeuge vor Mund und Nase halten.
Hygiene beim Husten & Niesen - Waschen und desinfizieren Sie Ihre Hände mehrmals am Tag gründlich.
Gründliches Händewaschen - Vermeiden Sie enge Kontakte und halten Sie Abstand zu Erkrankten.
Barrieremaßnahmen
Dort, wo es technisch möglich ist, werden die Fahrzeugtüren der S-Bahnen an den Stationen automatisch geöffnet und geschlossen. Auch die SSB öffnet die Türen der Stadtbahnen an den Haltestellen zentral. In vielen Bussen ist eine zentrale Öffnung der Türen aus technischen Gründen leider nicht möglich.
Weitere Informationen und wichtige Adressen
Stand: 15. Februar 2021