Wechsel vom StudiTicket ins JugendTicketBW: Erstattung überlappender Zeiträume

Im März 2023 wurde das JugendTicketBW im VVS eingeführt. Das JugendTicketBW war für Studierende an Hochschulen im VVS, die einen Solidarbeitrag entrichtet haben, als 6-Monats-Variante als Online-Ticket (bei DB/SSB), Wertmarke mit Verbundpass (DB/SSB/SWEG/regionale Verkehrsunternehmen) bzw. auf der polygoCard (nur bei regionalen Verkehrsunternehmen) erhältlich. Studierende, die zuvor ein StudiTicket hatten, können sich ab sofort den überlappenden Zeitraum erstatten lassen.

Dazu nutzen Sie bitte ausschließlich das Onlinetool unter erstattung.vvs.de
 

Informationen zum Wechsel ins Deutschland-Ticket

Informationen zur Erstattung des StudiTicket, JugendTicketBW und/oder Solidarbeitrags beim Wechsel ins Deutschland-Ticket folgen in Kürze auf dieser Seite. Wir bitten Sie noch um ein wenig Geduld. Danke für Ihr Verständnis!

Ab wann erhalte ich meine Rückerstattung?
  • Antrag bis 31.01.2024: Erstattung voraussichtlich am 07.02.2024
  • Antrag bis 15.02.2024: Erstattung voraussichtlich am 22.02.2024
  • Antrag bis 29.02.2024: Erstattung voraussichtlich am 07.03.2024
  • Spätere Anträge bis zum 31.03.2024/30.04.2024/31.05.2024/30.06.2024: Erstattung voraussichtlich am 10. des Folgemonats

 
Updates finden Sie ggf. an dieser Stelle.

Bis wann muss ich den Erstattungsantrag gestellt haben?

Bis spätestens 30. Juni 2024 per Onlinetool.

Bei mir funktioniert das Onlinetool nicht. Was kann ich tun?

Bitte senden Sie uns Ihren Antrag formlos per Mail an erstattung@vvs.de zu (Betreff: Onlinetool Studierende). Bitte bestätigen Sie in der Mail die Zustimmung zum Datenschutz (abrufbar unter https://www.vvs.de/datenschutz-studi-erstattung).

Stand: 19. Januar 2024