Scool-Abo
- Für zuschussberechtigte Schülerinnen und Schüler; nicht übertragbar.
- Gültig rund um die Uhr im gesamten VVS-Netz für beliebig viele Fahrten.
- Ferienmonat August gratis bei mindestens fünf Abbuchungen pro Schuljahr.
- Kostenanteil Schüler beträgt max. 43,20 Euro pro Monat (ggf. geringere Kostenanteile gem. Satzung der Schulwegkostenträger).
Hinweis für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Göppingen
Ab dem Schuljahr 2020/2021 gibt es für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Göppingen das VVS-Filsland-Scool-Abo. Das neue VVS-Filsland-Scool-Abo ersetzt dann die bisherigen Angebote SchülerABO, SchülerABO U3 sowie U3+ des Filsland Mobilitätsverbundes (FMV). Das VVS-Filsland-Scool-Abo kann ab sofort über ein Onlineportal bestellt werden und ist rund um die Uhr im gesamten VVS-Netz und im Landkreis Göppingen (heutiger Bereich des Filsland Mobilitätsverbundes) für beliebig viele Fahrten gültig.
Mehr Informationen Scool-Abo
Für die Teilnahme am Abo ist ein entsprechender Bestellschein auszufüllen und im Schulsekretariat bzw. von der Ausbildungsstätte bestätigen zu lassen.
Hinweis: Abweichende Bestimmungen in Bezug auf die Höhe der Zuschussleistungen sind in den jeweiligen Schulsatzungen bzw. in den dazu ergänzenden Verfahrensrichtlinien geregelt. So gibt bspw. die Stadt Stuttgart Schülern, die in Stuttgart wohnen und in Stuttgart zur Schule gehen einen zusätzlichen Zuschuss von 3,00 Euro/MonatsTicket, sodass der monatliche Kostenanteil für diese Schüler dann nur noch 40,20 Euro beträgt.
Scool-Abos werden an zuschussberechtigte Schüler gem. den Satzungen der jeweiligen Schulwegkostenträger ausgegeben. Mit dem Scool-Abo ist - auch bei Kauf eines 1. Klasse-Zuschlags - die Fahrt in der 1. Klasse im Eisenbahnverkehr nicht zulässig.
Das Scool-Abo wird als eTicket auf der polygoCard ausgegeben. Die polygoCard wird nach Abgabe des Bestellscheins vom Abo-Center erstellt und dem Endnutzer zugeschickt.
Hinweis zum Thema Ersatz bei Verlust/Zerstörung: Bei Verlust/Zerstörung der eTicket-Chipkarte kann eine Ersatzkarte beim ausgebenden Abo-Center bestellt werden. Die Ersatzgebühr beträgt 15,00 €.
- Ausgabe von monatlichen Fahrtberechtigungen (kalendermonatsbezogen)
- Unterbrechungsmöglichkeit: Mit einer Frist von einem Monat kann mittels schriftlicher oder elektronischer Benachrichtigung für den Folgemonat bzw. für mehrere Folgemonate das Abo unterbrochen werden. Die Fahrtberechtigung auf der polygoCard wird dann entsprechend gesperrt, eine Abbuchung für die betreffenden Monate erfolgt nicht.
- Wer ein HandyTicket oder ein PrintTicket hat, benötigt für die Ticketprüfung zusätzlich zum gültigen MonatsTicket einen gültigen Lichtbildausweis.
- Wer ein gültiges persönliches MonatsTicket bei einer Prüfung vergessen haben sollte, kann innerhalb einer Woche sein gültiges Ticket nachträglich vorlegen.
- Das erhöhte Beförderungsentgelt von 60,00 Euro ermäßigt sich dabei auf 7,00 Euro.
Ein Hund kann bei einem Scool-Abo kostenlos mitgenommen werden.
- S-Bahnen, Nahverkehrszüge (RB, RE, IRE), Stadtbahnen, Busse inklusive Expressbusse, die Zahnradbahn und die Seilbahn
- in Stuttgart und den angrenzenden Landkreisen Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg, dem Rems-Murr-Kreis und auf der Schiene von/nach Geislingen und Lorch sowie teilweise in den angrenzenden Landkreisen (siehe Tarifzonenplan)
Hinweis: VVS-Tickets werden auch in den IC-Zügen zwischen Stuttgart und Bondorf anerkannt.