Ansprechpartner Fahrgastrechte

Anliegen zu einem Verkehrsunternehmen

Betrifft ihr Anliegen eines unserer Partnerunternehmen im VVS, so können Sie Ihre E-Mail auch direkt an das zuständige Verkehrsunternehmen senden.

Verkehrsunternehmen im Überblick
Fahrgastrechte Eisenbahnverkehr

Hatten Sie aufgrund von Zugausfällen oder Verspätungen Unannehmlichkeiten wenden Sie sich bitte an das Servicecenter für Fahrgastrechte.

Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP)

Kundenanliegen werden von uns bzw. unseren Partnerunternehmen kompetent, kundenorientiert und möglichst zeitnah beantwortet. Gleichwohl kann es einmal zu unterschiedlichen Ansichten kommen. Der VVS ist deshalb Mitglied der SÖP, der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr. An diese können Sie sich wenden, wenn Sie mit einer Antwort auf eine Beschwerde nicht einverstanden sind. Die von der Bundesregierung anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle prüft Ihr Anliegen und erarbeitet – für Sie kostenfrei – eine Schlichtungsempfehlung zur einvernehmlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung.

Kontakt zur Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr

Mit Hilfe einer EU-weiten Verordnung, die im Jahr 2011 auf den Weg gebracht wurde, ist es gelungen, einheitliche Standards im Bereich der Sicherung und Durchführung von Fahrgastrechten im Kraftomnibusverkehr festzulegen. Diese Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011) ist zum 1. März 2013 in Kraft getreten. Vornehmlich regelt diese Verordnung die Fahrgastrechte im Fernlinienverkehr (planmäßige Wegstrecke ab 250 km). Einige der Regelungen gelten aber auch im regionalen Omnibuslinienverkehr und damit auch im Busverkehr im VVS.

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