KurzstreckenTicket 2012
1,20 € / Fahrt
Gültigkeit
NEU: Die Kurzstrecke gilt jetzt auch in der S-Bahn und in den Zügen des Nahverkehrs (DB, WEG).
S-Bahn und Züge des Nahverkehrs (DB, WEG): Für eine Fahrt bis zur nächsten (= 1) Haltestelle. Stadtbahn/Bus: Für eine Fahrt bis zur 3. Haltestelle nach dem Einstieg ohne Umsteigen und Fahrtunterbrechung.
Haltestellen, die bei einer Fahrt durchfahren werden, werden zur Ermittlung gültiger Kurzstreckenziele mitgezählt. KurzstreckenTickets werden bis zu einer maximalen Fahrtentfernung von 5,0 km ausgegeben. KurzstreckenTickets berechtigen zu einer Fahrt zum sofortigen Fahrtantritt in Richtung auf das Fahrziel ohne Umsteigen und Fahrtunterbrechung. Im Fahrplan und in den Aushängen werden ausgeschlossene, überlange Relationen besonders bekannt gemacht.
KurzstreckenTickets gelten nicht in Nachtbussen.

![]()
| € |
|---|
| 1,20 |
Verkauf
Aus Automaten und an Bushaltestellen ohne Automat beim Busfahrer.
