Erhöhtes Beförderungsentgelt
Nach den Gemeinsamen Beförderungsbedingungen (§ 9) muss ein Fahrgast ohne gültiges Ticket ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 40,00 € bezahlen.
Nach den Gemeinsamen Beförderungsbedingungen (§ 9) muss ein Fahrgast ohne gültiges Ticket ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 40,00 € bezahlen.