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Mitnahme von Fahrrädern

Fahrräder können in allen S-Bahnen, Zügen des Nahverkehrs (DB und WEG*) und in den Stadtbahnen kostenlos mitgenommen werden.

 

Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch folgende Zeiten:

  • In der S-Bahn und den Zügen des Nahverkehrs muss während der morgendlichen Hauptverkehrszeit (Montag - Freitag 6:00 - 8:30 Uhr) zusätzlich ein Kinderticket gelöst werden.
  • In der Stadtbahn ist die Mitnahme von Fahrrädern montags - freitags von 6:00 - 8:30 Uhr und von 16:00 - 18:30 Uhr ganz ausgeschlossen.

Im Vorstellwagen der Zahnradbahn können Fahrräder vom Marienplatz nach Degerloch (bergwärts) den ganzen Tag kostenlos mitgenommen werden.

 

In den Bussen ist die Mitnahme von Fahrrädern auch weiterhin leider grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen von dieser Regelung:

  • Im Sommerhalbjahr können an Samstagen, Sonn- und Feiertagen Fahrräder auf den Linien des "Radwanderbusses Schwäbische Alb"  mitgenommen werden.
  • Im Sommerhalbjahr können an Sonn- und Feiertagen Fahrräder auf den Linien des "Wald- und Limesbusses" (Linien 265, 375/376), des "Räuberbusses" (Linie 385) und des "Stromers" (Linie 572 durch das Kirbachtal im Landkreis Ludwigsburg) mitgenommen werden.

 

Auf den Buslinien im Landkreis Esslingen können Fahrräder ebenfalls von Mo-Fr ab 18 Uhr sowie samstags, sonn- und feiertags ganztägig kostenlos mitgenommen werden. Ausgenommen sind die Linien 35 - 38, 73 - 77, 82, 86. Bei Linien, die zeitweise oder immer von Kleinbussen bedient werden, ist eine vorherige Anmeldung beim zuständigen Busunternehmer zu empfehlen. Bei den landkreisüberschreitenden Linien 106 und 116 gilt die Fahrradmitnahme jeweils auf der gesamten Linie. Auf der Linie 430 ab den Haltestellen Neckarbrücke, Apotheke und Peter-Hebel-Straße bergauf in Richtung Poppenweiler ist die Mitnahme ebenfalls möglich.

Ab 1.5.2013 können auch auf den Buslinien im Rems-Murr-Kreis Fahrräder sonn- und feiertags ganztägig kostenlos mitgenommen werden.  Ausgenommen sind die Linien 58, 60, 67, 260, 380 und 385 (außerhalb der Räuberbussaison) sowie Linien, die mit Kleinbussen oder Ruftaxis bedient werden.

Wichtiger Hinweis: Es können bis zu zwei Fahrräder pro Bus mitgenommen werden. Dabei ist zu beachten, dass die Fahrräder während der Fahrt festzuhalten oder sicher zu verstauen sind, damit bei unerwartetem Bremsen keine Fahrgäste gefährdet werden. Fahrräder sind im Stehplatzbereich der 2. Bustür unterzubringen, wobei Rollstuhlfahrer und Personen mit Kinderwagen Vorrang haben. Im Zweifelsfall entscheidet der Busfahrer, ob und wie viele Fahrräder mitgenommen werden dürfen.

 

Hinweis zu Falt- bzw. Klapprädern: Diese gelten in zusammengefaltetem bzw. -geklapptem Zustand als Gepäck. Am besten in einer Schutzhülle verpackt - zum Schutz von Mitreisenden - können diese dann grundsätzlich zu allen Zeiten kostenlos in allen Bussen und Bahnen des VVS mitgenommen werden. Im Einzelfall entscheidet das Betriebspersonal.

EinzelTicket Kinder   EinzelTicket Kinder
Kinder:
6 - 14 Jahre
  Kinder:
6 - 14 Jahre
EinzelTicket   MehrfahrTicket
Verkauf

Aus den VVS-Automaten sowie bei VVS-Verkaufsstellen, teilweise eingeschränkter Verkauf.

*WEG = Württembergische Eisenbahn-Gesellschaft; betreibt die Schönbuchbahn (Böblingen - Dettenhausen), Strohgäubahn ((Feuerbach-) Korntal - Weissach), Tälesbahn (Nürtingen - Neuffen) und Wieslauftalbahn (Schorndorf - Rudersberg)