Mitnahme von Hunden
Für die Mitnahme eines Hundes wird als Beförderungsentgelt für Einzelfahrten der Fahrpreis für Kinder erhoben. Bei Benutzung eines GruppenTagesTickets kann statt einer Person 1 Hund mitgenommen werden. Bei Benutzung eines EinzelTagesTickets kann für einen Hund auch ein zweites EinzelTagesTicket gelöst werden.
Bei Benutzung von Verbundpässen mit gültiger Wertmarke sowie von Schwerbehindertenausweisen, die zur Freifahrt berechtigen, kann 1 Hund unentgeltlich mitgenommen werden.
Polizeihunde und Blindenhunde können unentgeltlich mitgeführt werden.
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| Kinder: 6 - 14 Jahre |
Kinder: 6 - 14 Jahre |
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Verkauf
Aus den VVS-Automaten sowie bei VVS-Verkaufsstellen, teilweise eingeschränkter Verkauf.

