Weitere Informationen
- City-Ticket DB AGWeitere Informationen sowie eine Übersicht der Städte, für die es City-Tickets gibt.
City-Ticket der DB AG
Bei einer Reiseweite von mehr als 100 km bietet die DB AG mit dem City-Ticket in insgesamt 115 deutschen Städten die Möglichkeit, die Reise mit ÖPNV-Verkehrsmitteln fortzusetzen. Voraussetzung neben der Mindestreiseweite von 100 km ist, dass das Ticket mit einer BahnCard erworben wurde. Das City-Ticket wird für die Landeshauptstadt Stuttgart angeboten und seit dem 1. April 2007 auch für die Städte Esslingen (Neckar) und Ludwigsburg.
City-Ticket mit BahnCard 25 und BahnCard 50
Das City-Ticket gilt am Zielort für eine Fahrt in Richtung des tatsächlichen Reiseziels. DB-Fahrkarten mit Rückfahrschein beinhalten auch die Rückfahrt von der Zieladresse zum Bahnhof. Die Berechtigung zur kostenlosen ÖV-Nutzung ist auf der DB-Fahrkarte mit dem Zusatz "+City" am Zielort gekennzeichnet (z.B. von München nach Stuttgart+City).
So kann der Fahrgast bspw. bei einer Fahrt von Stuttgart nach Hamburg vom Hamburger Hauptbahnhof ohne Aufpreis seine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln z.B. bis zum Hotel fortsetzen. Besitzt er einen Rückfahrschein, kann er am Rückreisetag vom Hotel auch wieder zurück zum Hauptbahnhof fahren.
City-Tickets mit Ziel Stuttgart gelten im gesamten Stadtgebiet von Stuttgart in allen VVS-Verkehrsmitteln (Tarifzonen 10 und 20 einschl. Fellbach und Korntal). City-Tickets mit Zielbahnhof Esslingen (Neckar) gelten in der gesamten Tarifzone 31. City-Tickets mit Zielbahnhof Ludwigsburg gelten in der gesamten Tarifzone 34.
Welches Gebiet die Zonen 10 und 20 sowie 31 und 34 konkret umfassen ist dem Tarifzonenplan zu entnehmen.
City-Ticket mit der BahnCard 100
Die BahnCard 100 mit CityTicket-Funktion ist Ihre Mobilitätskarte. Damit fahren Sie in allen beteiligten Städten in den definierten Geltungsbereichen (für den VVS: in den Zonen 10 und 20 (Stuttgart), in der Zone 31 (Esslingen) und in der Zone 34 (Ludwigsburg)) mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln - und zwar so oft Sie wollen und nicht nur am Tag der An- und Abreise. Die kostenfreie Kinder- oder Fahrradmitnahme bei der BahnCard100 überträgt sich allerdings nicht auf den öffentlichen Nahverkehr. Für Kinder und für Fahrräder sind reguläre VVS-Tickets erforderlich.
Welches Gebiet die Zonen 10 und 20 sowie 31 und 34 konkret umfassen ist dem Tarifzonenplan zu entnehmen.
