Ruftaxi
Der bedarfsorientierte Transport von Personen mit Taxen in nachfrageschwachen Zeiten (Ruftaxi-Verkehre) ist nicht in den Gemeinschaftstarif des VVS eingebunden, es gelten daher besondere Tarife. Ruftaxi-Verkehre werden finanziell von dem jeweiligen Landkreis oder der Kommune getragen. Diese sind in der tariflichen Ausgestaltung frei und können somit die Fahrpreise nach eigenem Ermessen festlegen. Der VVS ist gegenüber den verschiedenen Kostenträgern nicht weisungsbefugt. Einheitliche Regelungen für alle Ruftaxi-Verkehre wären wünschenswert, ließen aber sich aufgrund der unterschiedlichen Träger dieser Verkehre und der unterschiedlichen örtlichen Voraussetzungen bislang nicht realisieren. Die entsprechenden Fahrpreise bzw. Zuschläge zu VVS-Tickets erfahren Sie bei den jeweiligen Ruftaxi-Unternehmen.
Da es vorkommen kann, dass aufgrund starker Nachfrage die vorhandenen Kapazitäten einzelner Ruftaxen ausgeschöpft sind, empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Ruftaxibestellung beim jeweils zuständigen Taxiunternehmen. In der Fahrtempfehlung im Rahmen der elektronischen Fahrplanauskunft (EFA) werden – falls das Angebot eines Ruftaxis besteht - die jeweiligen Telefonnummern der Ruftaxiunternehmen angezeigt.
