KombiTicket Touristik

  • Hotelticket bei Zimmerbuchung über Stuttgart-Marketing in den teilnehmenden Partnerhotels bis zum 31. Dezember 2020 gülig im gesamten VVS-Netz.
  • Fahren & Fliegen: Reiseunterlagen von teilnehmenden Reiseveranstaltern gelten als VVS-Ticket für die Hin- und Rückfahrt zum Flughafen.

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Das KombiTicket in Verbindung mit Hotelübernachtungen

Bei Buchung von Hotelübernachtungen in den teilnehmenden Partnerhotels über Stuttgart Marketing erhalten die Gäste mit ihrer Buchungsbestätigung das VVS-HotelTicket. Das HotelTicket gilt für eine Aufenthaltsdauer von längstens acht Tagen zu Fahrten mit allen Bussen und Bahnen im gesamten VVS-Verbundgebiet.

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KombiTicket in Verbindung mit Flügen

Durch die Kooperation des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) mit zahlreichen Reiseveranstaltern, können Reiseunterlagen für die Fahrt zum/vom Flughafen als VVS-Ticket genutzt werden. Die Kombination von Flugschein und dem Beiblatt "Fahren & Fliegen" gilt als Ticket für eine Hin- und Rückfahrt zum/vom Flughafen mit allen VVS-Verkehrsmitteln (2. Kl.). Sofern auf Ihrem Fahren & Fliegen-Gutschein ausdrücklich ausgewiesen, können Sie mit diesem auch die 1. Klasse nutzen.

Das KombiTicket gilt bei

  • Abflug: Am Abflugtag bzw. einen Tag davor. Das Abreisedatum ist im Flugschein / Reiseplan ausgewiesen. Gilt nicht für Vorabend-Check-In.
  • Rückflug: Am Rückflugtag bzw. einen Tag danach. Das Rückreisedatum ist im Flugschein / Reiseplan ausgewiesen.

Hinweis: Bei einigen Veranstaltern wird das Fahren & Fliegen-Angebot fakultativ angeboten, d.h. ein separates ÖPNV-Paket muss dazugekauft werden. Weitere Infos zu Fahren & Fliegen finden Sie hier.

Hinweis zum Angebot Rail & Fly

Das Angebot „Rail & Fly“ der Deutschen Bahn AG gilt grundsätzlich nicht für Fahrten innerhalb von Verkehrsverbünden – also auch nicht innerhalb des VVS.

Nur in Kombination mit „Fahren & Fliegen“ – als „Rail & Fly inclusive“ – können auch Bus und Bahn im VVS-Netz genutzt werden.

Weitere Informationen zu Rail & Fly