Tarifliche Änderungen zum 1. Januar 2020

Gute Nachrichten für VVS-Fahrgäste:

  • Zum 1. Januar 2020 werden die Fahrpreise nicht erhöht.
  • Verbesserungen gibt es für Fahrgäste aus den Orten Heimerdingen, Hemmingen und Münchingen. Im Tarifzonenplan werden diese drei Gemeinden ab dem 1. Januar 2020 neu zugeordnet und auf Tarifzonengrenzen gesetzt. Insbesondere für Fahrten Richtung Stuttgart ergeben sich daraus Vorteile.
  • Zudem wird der Bahnhof Ergenzingen in den VVS-Gemeinschaftstarif integriert und 16 weitere Städte und Gemeinden bieten das attraktive StadtTicket an.
Tarifzonenplan gültig ab 1.1. 2020 (pdf)

Das müssen Fahrgäste aus Heimerdingen, Hemmingen und Münchingen beachten:

Was ändert sich?

Die genannten Kommunen werden auf dem Tarifzonenplan des VVS zum 1.1.2020 verlegt:

  • Heimerdingen, derzeit in der Zone 3 gelegen, wird künftig wie der Hauptort Ditzingen und die Teilorte Hirschlanden und Schöckingen behandelt und auf die Grenze der Zonen 2 und 3 gelegt.
  • Hemmingen, derzeit in der Zone 3 gelegen, wird künftig auf die Grenze der Zonen 2 und 3 gelegt.
  • Münchingen, derzeit in der Zone 2 gelegen, wird künftig wie Korntal und Kallenberg auf die Grenze der Zonen 1 und 2 gelegt.

Durch diese Maßnahme werden bspw. Fahrten nach Stuttgart um eine Zone günstiger:

  • Beispiel Heimerdingen – Stuttgart: Heute EinzelTicket 3 Zonen zum Preis von 4,20 Euro, ab 1.1.2020 EinzelTicket für 2 Zonen zum Preis von 2,90 Euro.
  • Beispiel Münchingen – Stuttgart: Heute EinzelTicket 2 Zonen zum Preis von 2,90 Euro, ab 1.1.2020 EinzelTicket für 1 Zone zum Preis von 2,50 Euro.

Diese Kommunen haben sich bereit erklärt, die den VVS-Verkehrsunternehmen durch diese Maßnahme entstehenden Mindererträge dauerhaft auszugleichen.

Ich habe bereits ein Abo. Muss ich aktiv etwas veranlassen?

Nein. Sie müssen zunächst nicht selbst aktiv werden.

Durch die Neuzuordnung im Tarifzonenplan haben viele Kunden einen Vorteil, z. B. bei Fahrten nach Stuttgart, und profitieren von einer Preisreduzierung. Ihr Abo-Center wird Sie Anfang/Mitte November anschreiben und detailliert informieren, was zu tun ist.

Ihre polygoCard können Sie auch nach dem 1. Dezember 2020 weiter verwenden, eine neue Karte ist nicht erforderlich.

Wenn Sie ein Senioren-Abo, 14-Uhr-Junior-Abo, ein Ausbildungs-Abo oder ein Scool-Abo haben, ändert sich nichts.

Ich habe ein JahresTicket und den Preis im Voraus bezahlt. Bekomme ich das zu viel bezahlte Geld zurück?

Zunächst einmal können Sie mit Ihrem vorhandenen Ticket auch nach dem 1.1.2020 weiter fahren. Wenn Sie jedoch künftig eine Zone weniger benötigen, erstatten wir Ihnen nachträglich anteilig den zu viel bezahlen Betrag. Sobald die Laufzeit Ihres Tickets endet, schicken Sie dieses (Wertmarke plus Kopie Verbundpass) bitte unter Verwendung des Erstattungsantrags an den VVS:

Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart
Stichwort: Erstattung Änderung Tarifzonenplan
Rotebühlstr. 121
70178 Stuttgart

Brauchen Sie nach Ende der Gültigkeit Ihres JahresTickets einen neuen Verbundpass mit weniger Zonen, lesen Sie bitte unter der Frage „Ich habe bereits einen Verbundpass. Was muss ich tun?“ nach, wie Sie vorgehen sollten.

Wenn Sie ein Abonnement abgeschlossen haben, müssen Sie nichts veranlassen.

Ich habe bereits einen Verbundpass. Was muss ich tun?
  • Fall 1: Falls Sie die Zonen, die Sie bisher nutzen (z. B. als Heimerdinger die Zonen 3, 2 und 1), auch weiterhin nutzen möchten, können Sie Ihren Verbundpass behalten und müssen nichts tun.
  • Fall 2: Die Änderung am Tarifzonenplan sorgt dafür, dass Sie künftig mit weniger Zonen auskommen (z. B. als Münchinger brauchen Sie nicht mehr die Zonen 2 und 1, sondern Ihnen reicht künftig die Zone 1), dann brauchen Sie einen neuen Verbundpass – es sei denn, Sie steigen am besten auf eine Alternative zum Verbundpass, der über kurz oder lang abgeschafft werden wird, um (s. nachfolgende Angebote). Ein neuer Verbundpass, der die Neuzuordnung im Tarifzonenplan berücksichtigt, kann online ab Anfang Dezember bestellt werden.

Alternativen zum Verbundpass:
Für den Kauf von Wochen- und MonatsTickets brauchen Sie nicht mehr zwingend einen Verbundpass. Es gibt auch Alternativen: Die polygoCard, das HandyTicket und der Umstieg auf das Abonnement.

  • Kauf von Wochen- und MonatsTickets mit der polygoCard: Dazu brauchen Sie weder Verbundpass noch Wertmarke. Die räumliche und zeitliche Gültigkeit des Tickets wird auf dem Chip gespeichert. Hier können Sie eine kostenlose polygoCard bestellen
  • Kauf von Wochen- und MonatsTickets mit dem Handy: Sie können Ihre Wochen- und MonatsTickets auch auf Ihr Handy laden. Auch beim HandyTicket brauchen Sie keinen Verbundpass und keine Wertmarke.
    Hier können Sie sich für das HandyTicket registrieren
  • Umstieg ins preiswerte Abonnement: Wenn Sie regelmäßig mit dem VVS unterwegs sind, lohnt sich vielleicht der Umstieg ins Abo. Dieses ist wesentlich preiswerter. Sie zahlen nur für zehn Monate, können aber zwölf Monate fahren. Der günstigere Preis wird monatlich vom Konto abgebucht.
    Hier können Sie online ein Abo bestellen
Mein MonatsTicket gilt über den 1. Januar 2019 hinaus. Was tun?

Zunächst einmal können Sie mit Ihrem vorhandenen Ticket auch nach dem 1.1.2020 weiter fahren. Wenn Sie künftig eine Zone weniger benötigen, erstatten wir Ihnen nachträglich anteilig den zu viel bezahlen Betrag. Sobald die Laufzeit Ihres Tickets endet, schicken Sie dieses (Wertmarke plus Kopie Verbundpass) bitte unter Verwendung des Erstattungsantrags an den VVS:

Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart
Stichwort: Erstattung Änderung Tarifzonenplan
Rotebühlstr. 121
70178 Stuttgart

Brauchen Sie nach Ende der Gültigkeit Ihres MonatsTickets einen neuen Verbundpass mit weniger Zonen, lesen Sie bitte unter der Frage „Ich habe bereits einen Verbundpass. Was muss ich tun?“ nach, wie Sie vorgehen sollten.

Ab wann ist die Neuzuordnung im Tarifzonenplan in der elektronischen Fahrplanauskunft (EFA) des VVS berücksichtigt?

Seit 4. November 2019 ist es möglich, Fahrplanauskünfte für Fahrten ab 1. Januar 2020 unter Berücksichtigung der Neuzuordnung von Heimerdingen, Hemmingen und Münchingen abzurufen.

Das müssen Fahrgäste aus Ergenzingen wissen

Was ändert sich?

Der Bahnhof Ergenzingen wird zum 1. Januar 2020 tariflich in den VVS integriert und der Tarifzone 6 zugeordnet. Zu beachten ist dabei aber, dass für Fahrten zwischen Ergenzingen und Bondorf/Gäufelden/Herrenberg/Gültstein weiterhin der naldo-Tarif gilt. Für Fahrten zwischen Ergenzingen und dem übrigen VVS–Gebiet gilt der VVS-Tarif. Beispiel: Wer bislang von Ergenzingen bspw. nach Böblingen oder Stuttgart gefahren ist, löst hierfür künftig ein VVS-Ticket, der BW-Tarif findet keine Anwendung mehr.

Ich habe bereits ein Abo bei der DB ab Ergenzingen. Muss ich aktiv etwas veranlassen?

Nein. Sie müssen nicht selbst aktiv werden.

Ihr DB-Abo wird in ein VVS-Abo umgewandelt. Durch die tarifliche Integration des Bahnhofs Ergenzingen in den VVS profitieren viele Kunden von einer Preisreduzierung bzw. Kunden mit Zeittickets von einem größeren Geltungsbereich im VVS. Das DB-Abo-Center wird Sie Anfang/Mitte November anschreiben und detailliert informieren, was zu tun ist.

Ab wann ist die Neuzuordnung im Tarifzonenplan in der elektronischen Fahrplanauskunft (EFA) des VVS berücksichtigt?

Seit 4. November 2019 ist es möglich, Fahrplanauskünfte für Fahrten ab 1. Januar 2020 unter Berücksichtigung der Neuzuordnung von Ergenzingen abzurufen.