Ihre Treue wird belohnt! Mit dem bwTreuebonus.

Abonnenten und Inhaber von bar gekauften Jahrestickets, die in der Corona-Pandemie den Bahnen und Bussen die Treue halten, bekommen jetzt einen Treuebonus in Höhe einer halben Monatsrate. Abonnenten wird die halbe Monatsrate ab dem 19. April 2021 von ihrem Abo-Center überwiesen, Jahresticket-Inhaber erhalten ihren Treuebonus gegen Antrag ebenfalls ab Mitte April vom VVS ausbezahlt. Diese Aktion wird vom Land Baden-Württemberg finanziert.

Der VVS ist sehr dankbar, dass bisher so viele Stammkunden, das sind die Abonnenten und Inhaber eines JahresTickets, trotz Home-Office, Kurzarbeit und geschlossenen Geschäften die Treue gehalten haben. Sie haben es sich daher verdient, dass sie für ihre Treue auch etwas zurückbekommen. Das Land Baden-Württemberg stellt den Verkehrsverbünden einen bedeutenden Betrag für Kundenbindungsmaßnahmen zur Verfügung.

Ab 19. April 2021 wird den Abonnenten und JahresTicket-Inhabern im öffentlichen Personennahverkehr in Baden-Württemberg, die bis März 2021 ihr Abonnement aufrechterhalten bzw. ein gültiges JahresTicket besitzen, ein Treuebonus gewährt. Dieser entspricht einer halben Monatsrate des Abonnementpreises. Für VVS-Kunden bedeutet das: Das zuständige AboCenter wird seinen Abo-Kunden daher ab dem 19. April 2021 eine halbe Aborate überweisen. Wer ein Abo hat, muss also nicht selbst aktiv werden. Wer sein JahresTicket in einer Verkaufsstelle erworben hat und auf einmal bezahlt hat, muss einen Antrag stellen, da in diesem Falle die Daten nicht bekannt sind. Antragsformulare werden auf dieser Seite zur Verfügung gestellt.

Neben der Kundenbindungsmaßnahme ist im Sommer - sofern es die Pandemie-Lage zulässt – eine landesweite (Wieder-)Einsteigeraktion geplant. Außerdem wird geplant, die erfolgreiche Aktion „bwAboSommer" in den Sommerferien 2021 zu wiederholen.

VVS-FAQ zur Tarifsonderaktion „bwTreuebonus“

Mit welchem Ticket erhalte ich den bwTreueBonus?

Den bwTreueBonus erhalten alle Kunden des Nahverkehrs mit einem Jahresticket sämtlicher Tarifgattungen, das im März 2021 gültig ist (den bwTreueBonus erhalten Sie dann im April/Mai 2021 ausbezahlt).  Haben Sie ein Jahresticket eines baden-württembergischen Verkehrsverbundes oder des bwtarifes, müssen Sie in Baden-Württemberg wohnen.  Haben Sie ein Jahresticket der Deutschen Bahn für den Nahverkehr, müssen Sie in Baden-Württemberg wohnen und das Jahresticket muss (überwiegend) in Baden-Württemberg gelten. Zu den zugelassenen Jahres-Abos gehören z.B. Jedermann-Abos, Firmen-Abos, Ausbildungs-Abos und 9-Uhr-Abos. Im VVS gehört auch das 14-Uhr-JuniorjahresTicket/-Abos und das Senioren-Abo dazu..  Ausgenommen vom bwTreueBonus sind Schüler-Abos der Verkehrsverbünde - also auch das VVS-Scool-Abo bzw. Schüler-Abos der Deutschen Bahn, da es hier bereits eine Treueaktion gab.

Welche Tickets gelten als Jahresticket?

Jahrestickets sind alle Tickets, die mindestens 12 Monate gelten, unabhängig von der Bezahlweise. Dazu gehören zum Beispiel Jahres-Abos mit monatlicher oder jährlicher Zahlweise oder Jahrestickets mit Einmalzahlung ohne Vertragsbindung über den Gültigkeitszeitraum des JahresTickets hinaus. 

Gilt die Aktion auch für Inhaber einer BahnCard 100?

Nein. Kunden mit einer BahnCard 100 wurden bereits von DB Fernverkehr entschädigt.

Welchen Gültigkeitszeitraum muss das Jahresticket haben?

Ein Abonnement mit monatlicher Abbuchung oder Einmalzahlung muss im März 2021 gültig sein. Ein Jahresticket im Barkauf muss bis mindestens März 2021 gültig sein.

Gilt der bwTreueBonus auch für Schüler?

Die Aktion gilt nicht für Schüler-Abos und damit auch nicht für das VVS-Scool-Abo (hier gab es bereits im Frühjahr/Sommer 2020 eine Treuekation, eine weitere wird im April 2021 folgen).

Gilt der bwTreueBonus auch für Studierende mit StudiTicket bzw. Anschluss-StudiTicket?

Die Aktion gilt nicht für Studierende mit StudiTicket bzw. Anschluss-StudiTicket.

Wie hoch ist mein bwTreueBonus?

Der Treuebonus entspricht grundsätzlich dem Wert einer halben Monatsrate. Bei monatlicher Abbuchung wird jeweils die halbe Monatsrate gewährt, bei Einmalzahlung der jeweilige Jahresbetrag geteilt durch 24. Basis ist immer der bezahlte Tarifpreis (Abbuchungsbetrag des Abo-Centers). Berechnungsgrundlage im VVS ist für JahresTickets mit Einmalzahlung (Abo und Barkauf) der Tarifstand 1.4.2020 und für Jahresabos mit monatlicher Abbuchung die Aborate zum Tarifstand 1.4.2021.

Ich habe ein Firmen-Abo und mein Arbeitgeber leistet einen Zuschuss. Erhalte ich auch den regulären bwTreueBonus?

Auch wenn bei einem Firmen-Abo der Arbeitgeber einen Zuschuss leistet, erhält der Kunde eine halbe Monatsrate des von ihm bezahlten, regulären Tarifpreises (Abbuchungsbetrag des Abo-Centers). Ob der Zuschuss des Arbeitgebers angepasst wird, entscheidet der Arbeitgeber.

Ich erhalte mein Firmen-Abo über meinen Arbeitgeber, der einen Teil / die gesamten Kosten übernimmt. Erhalte ich auch den bwTreueBonus?

Auch Fahrgäste mit einem über den Arbeitgeber abgerechneten Firmen-Abo erhalten den bwTreueBonus. Im VVS existiert eine solche Variante nicht. Hier besteht stets ein Vertragsverhältnis zwischen dem ÖPNV-Nutzer und den Abocentern.

Wie erhalte ich meinen bwTreueBonus?

Bei monatlicher Abbuchung kann das Abo-Center entscheiden, ob es den Treuebonus separat ausbezahlt (sofern technisch möglich soll diese Variante vorzugsweise erfolgen) oder die Abbuchung halbiert. Im VVS wird ab dem 19. April 2021 eine separate Auszahlung erfolgen. Auch bei einer bereits für das ganze Jahr geleisteten Einmalzahlung im Abo wird der Treuebonus separat ausbezahlt. Beim Jahresticket ohne Vertrag im Barkauf, bei dem das Abo-Center keine persönlichen Daten hat, ist ein Antrag notwendig. Ein entsprechendes Formular ist auf dieser Seite verfügbar. Dieses ist ausgefüllt und mit den entsprechenden Nachweisen bis spätestens 30. April 2021 per E-Mail an peter.nowack@vvs.de oder per Post an VVS, Erstattung Treuebonus, Rotebühlstraße 121, 70178 Stuttgart, zu senden. Der Antrag kann aber auch bei einem Verkehrsunternehmen im VVS abgegeben werden, das es dann an den VVS zur Bearbeitung weiterleitet.

Antragsformular bwTreuebonus (pdf)
Muss ich als Abonnent einen Antrag stellen?

Ein namentlich bekannter Abonnent, der mit einem Verkehrsunternehmen einen Vertrag über ein Abonnement (mit monatlicher oder jährlicher Abbuchung) abgeschlossen hat, muss keinen Antrag stellen. Der Treuebonus wird automatisch ausbezahlt. Lediglich wenn Sie ein Jahresticket ohne Vertrag haben, das im Voraus bezahlt wurde und Sie kein Abonnement abgeschlossen haben, müssen Sie einen Antrag stellen.

Antragsformular bwTreuebonus (pdf)
Wann erhalte ich meinen bwTreueBonus?

Beim Abonnement (mit monatlicher oder jährlicher Abbuchung) wird der Treuebonus ab dem 19. April 2021 durch das Abo-Center automatisch überwiesen. Beim Jahresticket im Barkauf muss ein Antrag bis 30. April 2021 gestellt werden. Ein entsprechendes Formular ist auf dieser Seite verfügbar. Die Auszahlung erfolgt dann im April/Mai 2021.

Stand: 4. März 2021