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WM-Ticket

WM-Ticket = VVS-Fahrausweis: Mit dem WM-Ticket können Sie am jeweiligen Spieltag ganz einfach alle öffentlichen Verkehrsmittel im VVS-Verbundgebiet für die Fahrt zum/vom Stadion nutzen ohne zusätzlich einen Fahrausweis kaufen zu müssen.

Wo gilt das WM-Ticket als VVS-Fahrausweis?

WM-Tickets mit Spielort Stuttgart gelten in allen öffentlichen Verkehrsmitteln im Geltungsbereich des VVS-Gemeinschaftstarifs.
> Geltungsbereich WM-Ticket (pdf)

Wann gilt das WM-Ticket als VVS-Fahrausweis?

Am jeweiligen Spieltag von Betriebsbeginn bis Betriebsbeginn des Folgetages (inkl. Nachtbusse).

Wie viele Fahrten darf ich mit dem WM-Ticket in den Bussen und Bahnen des VVS machen?

Beliebig viele. Das bedeutet, WM-Tickets können nicht nur für die Fahrten zum/vom Stadion benutzt werden, sondern auch für sonstige Fahrten am Spieltag.

Für wen gilt das WM-Ticket als VVS-Fahrausweis?

Nur für den Inhaber des WM-Tickets.

Kann ich mit dem WM-Ticket auch die 1. Klasse in der S-Bahn bzw. in Zügen des Nahverkehrs benutzen?

WM-Tickets gelten generell für Verkehrsmittel der 2. Klasse. Wird die Benutzung der 1. Klasse in der S-Bahn bzw. in Zügen des Nahverkehrs gewünscht, ist ein tarifgemäßer Zuschlag zu bezahlen.

Ist es auf dem WM-Ticket ersichtlich, dass die Karte auch zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel berechtigt?

Ja, auf dem WM-Ticket gibt es einen entsprechenden Text in deutscher und englischer Sprache ("Gilt am Spieltag als Fahrausweis zur Benutzung aller Verkehrsmittel (2. Klasse) im VVS").

Gelten auch Frei- und Ehrenkarten oder ähnliche Tickets als Fahrausweis?

Ja, bei der WM 2006 berechtigen auch die folgenden Karten am jeweiligen Spieltag zur Fahrt mit VVS-Verkehrsmitteln:

  • Freikarten
  • VIP-Karten
  • Ehrenkarten

Gelten WM-Tickets nur in Stuttgart auch zur Nutzung von Bussen und Bahnen?

Nein, die Möglichkeit zur Nutzung von Bussen und Bahnen gibt es in allen Spielorten der Fußball-WM 2006 in Deutschland. Hierzu haben das WM-Organisationskomitee der FIFA und der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) einen Rahmenvertrag geschlossen, dem alle in den Spielorten ansässigen Verkehrsverbünde/Verkehrsunternehmen beigetreten sind.