Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart ist bestrebt, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart, erreichbar unter www.vvs.de.

 

  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

    Ziel ist es bis Ende 2024 technische Optimierungen durchzuführen sowie die Anforderungen aus dem Prüfbericht der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit umzusetzen. Für das Jahr 2025 sind weitere Optimierungen geplant.

    Zusätzlich wurde Anfang 2024 die Assistenz-Software "Eye-Able" in die Internetseite integriert. Das Werkzeug bietet Nutzern umfassende Möglichkeiten das Aussehen von www.vvs.de an ihre Bedürfnisse anzupassen. So können zum Beispiel Kontraste verändert, die Schriftgröße angepasst oder Bilder ausgeblendet werden.
     

  2. Nicht barrierefreie Inhalte

    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den angegebenen Gründen nicht barrierefrei:
     
    1. Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
      ​​​​​​​
      Das Online-Angebot unter vvs.de ist in Teilen noch nicht barrierefrei. Dies betrifft im Besonderen:
      1. ​​​​​​​Umweltrechner unter https://www.vvs.de/umweltrechner/
      2. Zeitplan: Behebung durch Relaunch 2024
      3. Auskunft selbstgemacht unter https://www.vvs.de/fahrplan/
        Zeitplan: Behebung durch Relaunch 2024
      4. Alternativtexte für Grafiken Bilder fehlen teilweise
        Zeitplan: Behebung durch Relaunch 2024
      5. Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache fehlen
        Zeitplan: Behebung durch Relaunch 2024
      6. Erläuterungen in Leichter Sprache fehlen
        Zeitplan: Behebung durch Relaunch 2024
         
    2. Unverhältnismäßige Belastung

      ​​​​​​​Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten:
      In vielen Fällen sind die PDF-Dateien nicht barrierefrei. Die Inhalte können nur schwer barrierefrei umgesetzt werden, weswegen dies eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG wäre.
      ​​​​​​​Zeitplan: Überarbeitung der PDF-Dateien durch den Relaunch 2024
       
  3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung wurde am 01.09.2021 erstellt.

    Die Erklärung wurde zuletzt am 12.02.2024 überprüft.
     

  4. Rückmeldung und Kontaktangaben

    Sollten Ihnen über die bereits aufgeführten Punkte hinaus Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.vvs.de auffallen, dann können Sie sich bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontakt-Formular am Ende dieser Seite.

    Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

    Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS)
    Stabsstelle Marketing und Kommunikation / Ameli Kenner
    Rotebühlstraße 121
    70178 Stuttgart
    E-Mail: ameli.kenner@vvs.de
    ​​​​​​​

  5. Durchsetzungsverfahren

    Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart  wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

    Falls der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

    Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

    Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
    Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
    Else-Josenhans-Straße 6

    70173 Stuttgart
    Telefon: 0711 279 3360
    E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

    Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

    Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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