Park + Ride

Für den Fahrgast, der vom PKW auf das Schienennetz umsteigt, stehen im Gebiet des VVS an 110 Stationen auf 214 P+R-Anlagen insgesamt 17.233 Stellplätze zur Verfügung (Stand 22.03.2023). Die P+R-Plätze liegen an einigen Stationen (auch) auf Parkdecks oder in Parkhäusern.

Parkkarten sind aus Automaten, bei den örtlichen Verkaufsstellen oder durch Teilnahme am P+R-Abo des VVS erhältlich. Für Fluggäste stehen kostenpflichtige Parkplätze am Flughafen zur Verfügung. Weitere Auskünfte erhalten Sie telefonisch unter 0711 9484452.

Auf den folgendenen Seiten erhalten Sie einen Überblick über unser Park + Ride-Stellplatzangebot:

Übersicht aller P + R Angebote

P + R Angebote nach Landkreisen

P + R Angebote nach Haltestellen

Verbund-Schienennetz mit P+R-Stationen (pdf)

P+R-Abo

Diese Vorteile genießen Teilnehmer am P+R-Abo:

  • Gesicherte Parkberechtigung für ein (Kalender-) Halbjahr
  • 6 Monate Parken, in der Regel nur 5 Monate bezahlen
  • Monatliches Anstehen nach Parkkarten entfällt

Voraussetzung zur Teilnahme: Sie nutzen ein VVS-JahresTicket, ein StudiTicket oder nehmen am Abo teil. Für die Teilnahme am P+R-Abo füllen Sie einfach die Einzugsermächtigung aus. Dort finden Sie auch weitere Einzelheiten zum P+R-Abo.

Einzugsermächtigung (pdf)

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz für das P+R-Abo

Diesel-Verkehrsverbot der Stadt Stuttgart: Ausnahmeregelungen für P+R-Plätze für auswärtige PKWs

Für folgende Parkplätze bzw. Park-and-Ride-Anlagen in der Umweltzone Stuttgart gilt eine Ausnahme vom Diesel-Verkehrsverbot:

  • Degerloch Albstraße
  • Heumaden
  • Obertürkheim Hafenbahnstraße
  • Österfeld (Unterer Grund)
  • Plieningen
  • Rohr
  • Ruhbank (Fernsehturm)
  • Salzäcker
  • Sommerrain
  • Vaihingen
  • Wagrainäcker
  • Weilimdorf Parkhaus
  • Weilimdorf Weissacher Str. Nord
  • Weilimdorf Weissacher Str. Süd
  • Zuffenhausen Am Bahnhof
  • Zuffenhausen Parkplatz

Der Nachweis der berechtigten An- und Rückfahrt kann unter anderem in Form eines gültigen ÖPNV-Tickets (z. B. Einzel-, Wochen-, Monats- oder Jahresticket) oder eines Parkscheins bzw. einer Parkquittung erfolgen.

Mehr Informationen: Stadt Stuttgart