Scool-Abo
- Für zuschussberechtigte Schülerinnen und Schüler; nicht übertragbar.
- Gültig rund um die Uhr im gesamten VVS-Netz für beliebig viele Fahrten.
- Ferienmonat August gratis bei mindestens fünf Abbuchungen pro Schuljahr.
- Kostenanteil Schüler beträgt max. 41,15 Euro pro Monat (ggf. geringere Kostenanteile gem. Satzung der Schulwegkostenträger). Ab dem Schuljahr 2022/23 erhöht sich der Kostenanteil auf 42,15 Euro.
Hinweis für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Göppingen
Seit dem Schuljahr 2021/2022 gibt es für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Göppingen das VVS-Scool-Abo. Das VVS-Scool-Abo ersetzt dann die bisherigen Angebote VVS-Filsland-Scool-Abo, SchülerABO, SchülerABO U3 sowie U3+ des Filsland Mobilitätsverbundes (FMV). Das VVS-Scool-Abo kann ab sofort über ein Onlineportal bestellt werden und ist rund um die Uhr im gesamten VVS-Netz für beliebig viele Fahrten gültig.
Mehr Informationen Scool-Abo
Für die Teilnahme am Abo ist ein entsprechender Bestellschein auszufüllen und im Schulsekretariat bzw. von der Ausbildungsstätte bestätigen zu lassen.In vielen Fällen kann das Scool-Abo auch bequem online bestellt werden. Nähere Informationen hierzu kann Ihnen die Ausbildungsstätte geben.
Hinweis: Abweichende Bestimmungen in Bezug auf die Höhe der Zuschussleistungen sind in den jeweiligen Schulsatzungen bzw. in den dazu ergänzenden Verfahrensrichtlinien geregelt. So gewährt bspw. die Stadt Stuttgart Schülerinnen und Schülern, die in Stuttgart wohnen und in Stuttgart zur Schule gehen einen zusätzlichen Zuschuss, sodass der monatliche Kostenanteil für diese Schüler dann nur noch 33,20 Euro beträgt.
Scool-Abos werden an zuschussberechtigte Schülerinnen und Schüler gem. den Satzungen der jeweiligen Schulwegkostenträger ausgegeben. Das sind in der Regel Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen/Institutionen in der Stadt Stuttgart und in den Landkreisen Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und dem Rems-Murr-Kreis. Um ganz sicher zu gehen, kann man auch in der jeweiligen Schule nachfragen, ob man als Schülerin oder Schüler dort das Scool-Abo bekommt. Mit dem Scool-Abo ist - auch bei Kauf eines 1. Klasse-Zuschlags - die Fahrt in der 1. Klasse im Eisenbahnverkehr nicht zulässig.
Für den Kauf per Handy oder online als PrintTicket wird keine polygoCard und kein Verbundpass benötigt. Zum Kauf des MonatsTicket jedermann am Automaten oder in einer VVS-Verkaufsstelle benötigt man eine polygoCard oder einen Verbundpass:
- Kauf mit polygoCard: Automaten von SWEG, DB und Go-Ahead; Abellio Kundenzentren/Agenturen, DB-Reisezentren, Go-Ahead-Servicecenter/Agenturen und Verkaufsstellen einzelner regionaler Verkehrsunternehmen
- Kauf mit Verbundpass: Verkaufsstellen und Automaten aller Verkehrsunternehmen
Tipp: Die polygoCard und den Verbundpass können Sie einfach und bequem online bestellen.
- Ausgabe von monatlichen Fahrtberechtigungen (kalendermonatsbezogen)
- Unterbrechungsmöglichkeit: Mit einer Frist von einem Monat kann mittels schriftlicher oder elektronischer Benachrichtigung für den Folgemonat bzw. für mehrere Folgemonate das Abo unterbrochen werden. Die Fahrtberechtigung auf der polygoCard wird dann entsprechend gesperrt, eine Abbuchung für die betreffenden Monate erfolgt nicht.
- Wer ein HandyTicket oder ein PrintTicket hat, benötigt für die Ticketprüfung zusätzlich zum gültigen MonatsTicket einen gültigen Lichtbildausweis.
- Wer ein gültiges persönliches MonatsTicket bei einer Prüfung vergessen haben sollte, kann innerhalb einer Woche sein gültiges Ticket nachträglich vorlegen.
- Das erhöhte Beförderungsentgelt von 60,00 Euro ermäßigt sich dabei auf 7,00 Euro.
Ein Hund kann bei einem Scool-Abo kostenlos mitgenommen werden.
- S-Bahnen, Nahverkehrszüge (RB, RE, IRE, MEX), Stadtbahnen, Busse inklusive Expressbusse, die Zahnradbahn und die Seilbahn
- in Stuttgart und den angrenzenden Landkreisen Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg, dem Rems-Murr-Kreis und auf der Schiene von/nach Lorch sowie teilweise im ein- und ausbrechenden Verkehr in/von Kommunen angrenzender Landkreise (siehe Tarifzonenplan)
Hinweis: VVS-Tickets werden auch in den IC-Zügen zwischen Stuttgart und Bondorf anerkannt.