Freifahrt für Kindergartengruppen

Kinder unter 6 Jahren dürfen generell unentgeltlich mit Bussen und Bahnen des VVS fahren. Frei befördert werden auch Kindergartenkinder bis zur Einschulung, die bereits sechs Jahre und älter sind, bei gemeinsamen Fahrten von Kindergartengruppen sowie bei Fahrten zum/vom Kindergarten/Hort. Diese Freifahrtregelung gilt nicht für Begleitpersonen (z. B. Eltern, Mitarbeiter/innen Kindergarten-/Hort).