Als Fahrräder gelten
- zweirädrige einsitzige Fahrräder
- Pedelecs
- E-Bikes
mit einer Länge bis zu 2,0 Metern und mit einem Gesamtgewicht von bis zu 40 Kilogramm.
Hinweis: Mopeds und Mofas mit Verbrennungsmotoren sowie E-Bikes ohne Pedale sind von der Beförderung ausgeschlossen.
Zusammengeklappte E-Tretroller gelten als Sache und können unter Beachtung der Regelungen gem. § 11 der Beförderungsbedingungen (Mitnahme von Sachen) grundsätzlich kostenfrei mitgenommen werden. Für nicht zusammengeklappte bzw. nicht zusammenklappbare E-Tretroller gelten die entsprechenden Regelungen zur Mitnahme von Fahrrädern.