Bauarbeiten für den Digitalen Knoten Stuttgart
Bauarbeiten im Frühjahr im Bereich Stuttgart-Vaihingen / Einschränkungen während der CMT
Die Deutsche Bahn (DB) setzt den Ausbau zum Digitalen Knoten Stuttgart (DKS) weiter fort. Im Januar und Februar 2024 führt die DB dazu umfangreiche Kabeltiefbauarbeiten im Bereich von Stuttgart-Vaihingen aus, die mit Weichen- und Gleiserneuerungen vor Ort gebündelt werden. In der Bauphase vom 15. bis 29. Januar muss die Bahn die innerstädtische S-Bahn-Tunnelstrecke zwischen Stuttgart Schwabstraße und Stuttgart-Vaihingen für den Zugverkehr sperren. Damit ist während der Urlaubsmesse CMT die direkte S-Bahn-Verbindung zwischen Stuttgart Hauptbahnhof und Stuttgart Flughafen/Messe unterbrochen. Die Bahn prüft aktuell ein alternatives Fahrplan- und Ersatzkonzept.
Entschädigung für kurzfristig angekündigte Bauarbeiten im Bereich Waiblingen/Bad Cannstatt von Mai bis Juli
Die verlängerte Antragsfrist endete am 31. Oktober 2023. Es können keine neuen Anträge für eine „Entschädigung zum Digitalen Knoten Stuttgart“ mehr gestellt werden. Bereits eingegangene Anträge werden in den kommenden Wochen bearbeitet. Bitte haben Sie noch etwas Geduld.
Die Entschädigung gilt für alle Fahrgäste, die zum Stichtag 5. April 2023 Inhaber folgender Tickets waren:
• Inhaber aller VVS-Abos und VVS-JahresTickets
• von den Sperrungen betroffene Inhaber eines Abos/JahresTickets des Regionalzugverkehrs
• Inhaber eines VVS-JugendTicketBW bzw. (Anchluss-) StudiTickets des VVS
• von den Sperrungen betroffene Inhaber von JugendTicketsBW/StudiTickets benachbarter Verbünde
Die DB entschädigt die von den kurzfristig angekündigten Sperrungen betroffenen VVS-Abonnenten bzw. Jahresticket-Inhaber in Höhe eines Monatspreises für das Deutschlandticket. Diese Kunden bekommen somit 49 Euro zurück. Betroffene JugendTicketBW-Abonnenten bzw. StudiTicket-Inhaber bekommen 31 Euro zurück.
Die Entschädigung wird je nach Ticketform und Antragszeitpunkt zu einem anderen Zeitpunkt vorgenommen. Bei Nicht-Abo-Tickets ist ein gesonderter Antrag erforderlich – siehe Frage „Wie läuft die Entschädigung ab?“. Es zählt der Stichtag 05.04.2023 – bei Abobeginn z. B. am 01.05.2023 ist keine Entschädigung möglich.
- Abocenter im VVS: Die automatische Entschädigung von Abo-Stammkunden erfolgte im Juni 2023 (ggf. vereinzelte Nachzügler Anfang Juli). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Abocenter im VVS. Bitte überprüfen Sie vor einer Anfrage Ihren Kontoauszug.
- Verbundpass mit Wertmarke: Die Auszahlung der Entschädigung erfolgt in der Regel bar vor Ort im DB-Reisezentrum. Abweichungen wurden Ihnen beim Antrag mitgeteilt. Bei Fragen wenden Sie sich an das DB-Reisezentrum, in dem Sie Ihren Antrag gestellt haben.
- polygoCard ohne Abo/SSB-Schüler-Abo ohne Eigenanteil: Die Bearbeitung erfolgt gestaffelt nach Antragsdatum. Bei Anträgen bis einschließlich 10.07.2023 erfolgt die Überweisung bis Ende Juli 2023. Bei Anträgen ab dem 11.07.2023 erfolgt die Überweisung bis 15.11.2023. Bitte überprüfen Sie vor einer Anfrage den jeweiligen Stichtag (Mail- oder Posteingang) und Ihren Kontoauszug. Bei Fragen wenden Sie sich an die E-Mail-Adresse aus dem PDF-Antrag.
- OnlineTicket (StudiTicket/JugendTicketBW für Studierende mit Solidarbeitrag): Die Bearbeitung erfolgt gestaffelt nach Antragsdatum: Bei Anträgen bis einschließlich 31.07.2023 erfolgt die Entschädigungszahlung voraussichtlich zum 15.08.2023. Bei Anträgen ab dem 01.08.2023 erfolgt die Zahlung voraussichtlich zum 15.11.2023. Bitte überprüfen Sie vor einer Anfrage den jeweiligen Stichtag und Ihren Kontoauszug. Bei Fragen wenden Sie sich an die E-Mail-Adresse aus der automatischen Eingangsbescheinigung.
Es erfolgt keine gesonderte Mitteilung über die Auszahlung der Entschädigung.
Stand: 10. November 2023