Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart ist bestrebt, seine Webseite sowie die App VVS Mobil in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für

Die Erklärung gilt nicht für die VVS Mobil App mit Version 2.19 und niedriger.

A Website

  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

    Ziel ist es bis Ende 2024 technische Optimierungen durchzuführen sowie die Anforderungen aus dem Prüfbericht der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit umzusetzen. Für das Jahr 2025 sind weitere Optimierungen geplant.

    Zusätzlich wurde Anfang 2024 die Assistenz-Software "Eye-Able" in die Internetseite integriert. Das Werkzeug bietet Nutzern umfassende Möglichkeiten das Aussehen von www.vvs.de an ihre Bedürfnisse anzupassen. So können zum Beispiel Kontraste verändert, die Schriftgröße angepasst oder Bilder ausgeblendet werden.
     
  2. Nicht barrierefreie Inhalte

    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den angegebenen Gründen nicht barrierefrei:
     
    1. Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG

      Das Online-Angebot unter vvs.de ist in Teilen noch nicht barrierefrei. Dies betrifft im Besonderen:
      1. Umweltrechner unter https://www.vvs.de/umweltrechner/
        Zeitplan: Behebung geplant bis 2026
      2. Auskunft selbstgemacht unter https://www.vvs.de/fahrplan/ 
        Zeitplan: Behebung geplant bis 2026
      3. Verbundpass Webservice unter https://www.vvs.de/tickets/ticketskaufen/verbundpass-webservice 
        Zeitplan: Behebung geplant bis 2026
      4. Alternativtexte für Grafiken Bilder fehlen teilweise
        Zeitplan: Behebung durch Relaunch 2025
      5. Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache fehlen
        Zeitplan: Behebung geplant bis 2026
      6. Erläuterungen in Leichter Sprache fehlen
      7. Zeitplan: Behebung durch Relaunch 2025
         
    2. Unverhältnismäßige Belastung

      Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten:
      In vielen Fällen sind die PDF-Dateien nicht barrierefrei. Die Inhalte können nur schwer barrierefrei umgesetzt werden, weswegen dies eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG wäre.
      Zeitplan: Überarbeitung der PDF-Dateien durch den Relaunch 2025
       
  3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung wurde am 01.09.2021 erstellt.

    Die Erklärung wurde zuletzt am 10.01.2025 überprüft.


B Neue VVS Mobil App
 

  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Die App ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

    Die folgenden Funktionen und Inhalte wurden barrierefrei gestaltet:
    • Skalierbarkeit: Texte lassen sich ohne Funktionsverlust bis zu 200 % vergrößern.
    • Farbkontraste: Die Farbgestaltung erfüllt die Kontrastanforderungen.
    • Screenreader-Kompatibilität: Die App ist mit gängigen Screenreadern wie VoiceOver (iOS) und TalkBack (Android) kompatibel.
    • Tastaturbedienbarkeit: Alle interaktiven Elemente sind vollständig mit der Tastatur nutzbar.
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  2. Nicht barrierefreie Inhalte und Funktionen

    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den angegebenen Gründen nicht barrierefrei:
     
    1. Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
      • Querformat: Die App unterstützt derzeit nur das Hochformat.
      • Kartenbedienung: Zoom ist nur über Gesten möglich; Bedienelemente fehlen.
      • Sprachausgabe: Fremdwörter werden nicht korrekt in der jeweiligen Sprache vorgelesen.
      • Ticketshop: Einzelne Bereiche sind nicht vollständig barrierefrei bedienbar.

      Der VVS ist bemüht die fehlenden Inhalte und Funktionen schnellstmöglich nachzuziehen.
       
  3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung wurde am 12.06.2025 erstellt. 


C Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen über die bereits aufgeführten Punkte hinaus Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.vvs.de oder der VVS Mobil App auffallen, dann können Sie sich bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontakt-Formular.

Sie können uns auch per Post oder Mail kontaktieren:

Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS)
Rotebühlstraße 121
70178 Stuttgart
E-Mail: kontakt@vvs.de 


D Duchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer C dieser Erklärung.

Falls der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Nora Welsch
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de 

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.