Geimpft, genesen oder getestet: „Den 3G-Nachweis bitte!“

Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen kontrollieren die 3G-Nachweise in Leonberg

Seit dem 24. November 2021 gilt in den öffentlichen Verkehrsmitteln die 3G-Regel. Bahnen und Busse dürfen nur noch von Personen benutzt werden, die geimpft oder genesen sind oder einen aktuellen Test nachweisen können. Hintergrund ist das geänderte Infektionsschutzgesetz, das 3G seither auch in öffentlichen Verkehrsmitteln vorsieht. Neben stichprobenartigen Kontrollen durch die Verkehrsunternehmen sind in der Region Stuttgart auch gezielte Schwerpunktaktionen unter Beteiligung des VVS und der jeweils zuständigen städtischen Ordnungskräfte geplant. Eine dieser Aktionen fand heute an der Haltestelle Johannes-Kepler-Gymnasium in Leonberg statt.
 

Mitarbeiter der beiden Verkehrsunternehmen Wöhr Tours und Kappus-Reisen haben heute zusammen mit dem Ordnungsamt der Stadt Leonberg an der Haltestelle Johannes-Kepler-Gymnasium die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen 3G-Pflicht im Nahverkehr kontrolliert. Während der Schwerpunktkontrolle waren mehrere Teams von 10 bis 12 Uhr im Einsatz.
 

„Auch wir als Busunternehmen versuchen weiterhin unseren Beitrag zur Eindämmung der Pandemie zu leisten. Die 3G-Regelung im ÖPNV werden wir deshalb immer wieder stichprobenartig kontrollieren. Danke an alle Fahrgäste für die gute Mitarbeit.“, sagte Wöhr-Tours Geschäftsführerin Monika Wöhr-Kühnemann.
 

Sebastian Küster, Pressesprecher der Stadtverwaltung Leonberg, betonte: „Die Fahrt mit Bus und Bahn war schon vor der 3G-Regelung durch die geltende Maskenpflicht und den ständigen Luftaustausch im Fahrzeug sicher. Den ÖPNV auch in diesen Zeiten mit einem guten Gefühl nutzen zu können, ist wichtig. Durch die Kontrollen wird das unterstrichen.“
 

Walter Kappus, Geschäftsführer beim Busunternehmen Kappus Reisen zieht eine positive Bilanz der bisherigen Kontrollen: „Wir möchten uns bei unseren Fahrgästen bedanken, dass sie die 3G-Regeln im ÖPNV beachten. Die allermeisten von Ihnen können ihren 3G-Status nachweisen und sind sehr kooperativ.“ Bei den Stichprobenkontrolle waren fast alle Fahrgäste mit einem aktuellen Nachweis unterwegs. Weniger als 2 Prozent der Fahrgäste wurden bisher beanstandet.
 

„Die im geänderten Infektionsschutzgesetz verankerte 3G-Regel für den Nahverkehr wurde sehr kurzfristig verabschiedet und ist deshalb für die Busunternehmen nicht einfach zu schultern. Der VVS versucht die knappen personellen Ressourcen zu bündeln und koordiniert die Schwerpunktkontrollen“, sagt Thomas Knöller, Abteilungsleiter Planung beim VVS. „Unser Dank geht daher vor allem an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Verkehrsunternehmen, die tagtäglich für unsere Fahrgäste im Einsatz sind und auch diese zusätzliche Aufgabe übernommen haben.“
 

Die bisherigen stichprobenartigen Kontrollen haben ergeben, dass sich im gesamten Verbundgebiet mehr als 98 Prozent der kontrollierten Fahrgäste an die 3G-Regel gehalten haben. In den letzten Wochen sind rund 15.000 Fahrgäste in den Landkreisen kontrolliert worden. Dazu kommen täglich mehrere Tausend, die von der SSB geprüft werden.
 

Der VVS hat bei der Kontrolle in Leonberg auch auf die seit 28. Januar 2022 geltende FFP2-Maskenpflicht in Bus und Bahn hingewiesen. Studien zeigen, dass FFP2-Masken eine bessere Filterwirkung haben, vor allem auch in Bezug auf die aktuelle Omikron-Variante. Deshalb hatten VVS und Verkehrsunternehmen bereits seit längerem das Tragen von FFP2-Masken empfohlen. (uli)