Coronavirus: Maskenpflicht in Bus und Bahn

Ab Montag, 27. April 2020: Auch im VVS müssen Fahrgäste Mund und Nase bedecken

Um die Ansteckung mit dem Coronavirus einzudämmen, führt die Landesregierung Baden-Württemberg ab Montag, 27. April 2020, eine Maskenpflicht beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr ein. Das bedeutet, dass auch die Fahrgäste im VVS bei ihrer Fahrt mit Bus und Bahn eine Maske tragen müssen, die Mund und Nase bedeckt. Neben den herkömmlichen einfachen – nicht medizinischen – Alltagsmasken können auch Schals, Tücher oder Buffs über Mund und Nase gezogen werden.

Der VVS appelliert weiterhin an seine Fahrgäste, die bekannten Hygieneregeln dringend zu befolgen. Außerdem ist wichtig, dass die Fahrgäste sich über die komplette Zug- und Buslänge verteilen. Die Verkehrsunternehmen im VVS halten trotz Einschränkungen des öffentlichen Lebens und sinkender Fahrgastzahlen das Leistungsangebot auf hohem Niveau, damit die Fahrgäste ausreichend Platz finden.

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um das Coronavirus und seine Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr sind unter vvs.de/coronavirus gesammelt.