Der Countdown läuft: ab 1. April 2019 gilt der neue VVS-Tarif

Abos werden automatisch umgestellt – Erstattungsformulare über die VVS-Internetseite und Verkaufsstellen erhältlich

Am 1. April 2019 tritt der neue VVS-Tarif in Kraft. Ab dann besteht das Tarifsystem aus nur noch fünf Ringzonen im VVS-Kerngebiet statt wie bisher aus mehr als 50 Zonen. In Stuttgart werden die beiden Zonen 10 und 20 zur neuen Zone 1 zusammen gelegt, die das gesamte Stadtgebiet umfasst. Außerdem fallen die Sektorengrenzen in den einzelnen Ringen weg und die zwei Außenringe 60 und 70 werden zur neuen Zone 5 vereinigt. Für viele Fahrgäste wird es dann deutlich günstiger. Viele Fahrgäste sparen 200 bis 300 Euro im Jahr, einige sogar über 500 Euro.

Abos von Abonnenten werden automatisch umgestellt

Die Abonnenten wurden bereits in den vergangen Monaten von ihren Abo-Centern schriftlich über den neuen VVS-Tarif informiert. Sie müssen nicht selbst aktiv werden. Für diejenigen, die monatlich bezahlen, stellt das Abo-Center das Abonnement im Hintergrund um – sie profitieren automatisch vom neuen Tarif. Wer eine jährliche Einmalzahlung gewählt hat, bekommt Anfang April 2019 eine Gutschrift. PolygoCards können auch nach dem 1. April 2019 weiter verwendet werden, eine neue Karte ist nicht erforderlich.

Wer keinen unmittelbaren Preisvorteil hat, profitiert aber auf jeden Fall davon, dass er zum gleichen Preis einen größeren Geltungsbereich nutzen kann als früher. Zu dieser Gruppe gehören zum Beispiel ZeitTicket-Inhaber, die bislang nur eine Zone gebraucht haben oder Fahrgäste, die beispielsweise zwischen Ludwigsburg und Feuerbach pendeln. Oberste Prämisse bei den Verhandlungen und Gesprächen zur Tarifreform war bei allen Beteiligten nämlich, dass kein Fahrgast mehr bezahlen muss als vor der Reform. Außerdem haben alle etwas davon, dass es 2019 keine Tariferhöhung gibt.

Erstattungsformulare auf VVS-Homepage

Grundsätzlich gilt, dass alle Tickets, die vor dem 1. April gekauft wurden, auch nach dem 1. April weiter zur Fahrt berechtigen. Auch bereits vorhandene Verbundpässe können in der Regel weiter verwendet werden. Wer jedoch durch die Tarifreform spart, kann ein in einer Verkaufsstelle gekauftes JahresTicket, das über den 1. April hinaus gültig ist, dort umtauschen und erhält anteilig den zu viel bezahlten Betrag zurück. Wochen- und MonatsTickets können nach Ende der Gültigkeit zur anteiligen Erstattung eingereicht werden. Selbst für 4er-Tickets und TagesTickets ist eine Erstattung möglich. Die Frist für alle Umtausch- und Erstattungsfälle im Zusammenhang mit der Tarifreform ist der 31. Mai 2019. Bei der Rückerstattung fällt keine Bearbeitungsgebühr an. Erstattungsformulare und alle weiteren wichtigen Informationen sind unter vvs.de/einfachmachen zu finden. (ps)