Die meisten Fahrgäste befolgen Maskenpflicht

Seit Montag müssen Fahrgäste beim Einkaufen und im ÖPNV Masken tragen – Land bittet Verkehrsunternehmen um Hilfe bei der Durchsetzung

Seit 27. April 2020 gilt in Baden-Württemberg sowohl beim Einkaufen als auch im ÖPNV eine Maskenpflicht. Die ersten Beobachtungen haben ergeben, dass sich fast alle Fahrgäste verantwortungsvoll verhalten und eine einfache Maske tragen oder Mund und Nase mit Tüchern und Schals bedecken. Nur sehr selten waren Menschen ohne Schutz in den Verkehrsmitteln zu sehen. Der VVS geht davon aus, dass 98 Prozent aller Fahrgäste in Bus und Bahn bereits eine Maske tragen.

Das Land hat heute die Verkehrsunternehmen gebeten, bei der Durchsetzung der Pflicht mitzuhelfen. Die Verkehrsunternehmen und der VVS informieren die Fahrgeäste bereits seit dem Beschluss über Aushänge, Aufkleber, Durchsagen, Pressemitteilungen und Online über die Maskenpflicht und appellieren an die Fahrgäste, diese dringend einzuhalten.

In der Empfehlung des Landes an die Verkehrsunternehmen heißt es auch, dass das Betriebspersonal die Fahrgäste ansprechen soll, die noch keine Maske tragen. Sofern kein plausibler Ausnahmegrund von der Maskenpflicht vorliegt, soll der Fahrgast aufgefordert werden, das Fahrzeug zu verlassen. Weigert sich der Fahrgast, können die Verkehrsunternehmen die Polizei einschalten, die für die Kontrollen der Maskenpflicht zuständig ist und ab nächste Woche auch Bußgelder verhängt. Der Verstoß gegen die Maskenpflicht ist eine Ordnungswidrigkeit. (uli)