Endspurt: Erstattungen bis 31. Mai beantragen

VVS-Tarifreform – Erstattungsformulare über die VVS-Internetseite und Verkaufsstellen erhältlich

Am 1. April 2019 ist der neue VVS-Tarif in Kraft getreten. Wer sich vor dieser Tarifreform ein Ticket gekauft hat, das auch noch nach dem 1. April gültig ist, kann sich den eventuell zu viel bezahlten Betrag anteilig erstatten lassen. Selbst für 4er-Tickets und TagesTickets ist dies ohne Bearbeitungsgebühr möglich – allerdings nur noch bis zum 31. Mai 2019. Wer sich sein Ticket noch nicht hat erstatten lassen, sollte also jetzt aktiv werden. Um das Ticket zurückgeben zu können, braucht man ein spezielles Formular, das in den Verkaufsstellen erhältlich ist oder auf der VVS-Homepage heruntergeladen und dann ausgedruckt werden kann. Das Erstattungsformular muss spätestens bis 31. Mai 2019 an einer Verkaufsstelle abgegeben oder per Post an den VVS geschickt worden sein (maßgeblich ist das Datum des Poststempels).

Weitere Informationen unter: vvs.de/neuer-vvs-tarif/erstattungsantrag

Hintergrund:

Seit dem 1. April gilt im VVS ein neuer Tarif. Das Tarifsystem besteht aus nur noch fünf Ringzonen im VVS-Kerngebiet statt wie bisher aus rund 50 Zonen. In Stuttgart wurden die beiden Zonen 10 und 20 zur neuen Zone 1 zusammen gelegt, die das gesamte Stadtgebiet umfasst. Außerdem sind die Sektorengrenzen in den einzelnen Ringen weggefallen und die zwei Außenringe 60 und 70 wurden zur neuen Zone 5 vereinigt. Seit der Reform sind viele Tickets deutlich günstiger. Viele Fahrgäste sparen 200 bis 300 Euro im Jahr, einige sogar über 500 Euro.

(ps)