Erweiterte Freifahrtregelung für Kindergartenkinder ab 1. Januar 2016

Die Freifahrtregelung für Kindergartenkinder wird verbessert. Im VVS werden Kinder bis zum Alter von einschließlich fünf Jahren kostenfrei befördert. Für Kinder von sechs bis einschließlich 14 Jahren gelten Kinderfahrpreise. Aktuell gilt, dass bei gemeinsamen Fahrten von Kindergartengruppen die Kindergartenkinder, die älter als fünf Jahre sind, nichts bezahlen müssen.

 

Zum 1. Januar 2016 wird diese Freifahrtregelung erweitert: Ab dann können Kindergartenkinder über fünf Jahren auch auf Fahrten zum Kindergarten oder zum Hort und zurück nach Hause kostenlos fahren.

 

„Freie Fahrt für Kindergartenkinder! Das haben sich viele Eltern gewünscht. Ich danke dem VVS, dass er die Freifahrten in ihrem Sinne neugeregelt hat. Denn: Wenn Kinder mit der Schule anfangen und sie gewohnt sind, mit Bus und Bahn zu fahren, werden sie das auch sicher weiter gerne machen. Der VVS hilft damit, Stuttgart noch ein bisschen kinderfreundlicher zu machen", so die Kinderbeauftragte der Landeshauptstadt Stuttgart Maria Haller-Kindler. (sz)