Saubere Luft geht alle an – nicht nur die Bürgerinnen und Bürger der Region Stuttgart, sondern auch die großen Unternehmen. Daher hat der Autohersteller Porsche mit Sitz in Stuttgart Zuffenhausen gemeinsam mit dem VVS drei neue Maßnahmen auf die Beine gestellt. Durch sie sollen Porsche-Mitarbeiter zum Umstieg auf Bus und Bahn animiert werden.
1.) Porsche unterstützt VVS-FirmenTicket
Porsche gehört seit 1. September 2016 zu den Förderern des VVS-FirmenTickets. Das bedeutet, dass Porsche den Mitarbeitern, die mit dem FirmenTicket unterwegs sind, pro Monat zehn Euro Zuschuss gewährt. Dafür verdoppelt der VVS seinen Rabatt von fünf auf zehn Prozent. Durch dieses Angebot konnte bei Porsche binnen weniger Wochen die Zahl der FirmenTicket-Nutzer um über 20 Prozent gesteigert werden.
Im VVS ist das FirmenTicket ein Verkaufsschlager. Bereits 70 000 Arbeitnehmer der Region nutzen dieses Tarifangebot für ihre Fahrten mit Bus und Bahn. In den vergangenen zwei Jahren hat sich der Absatz um 37 Prozent gesteigert. Wenn ein Unternehmen einen Zuschuss von zehn Euro oder mehr bezahlt, rabattiert der VVS den normalen Abo-Preis um zehn Prozent.
2.) VVS-Ticket gilt im Pendelverkehr
Weiteres Novum ist, dass Porsche-Beschäftigte, die innerdienstlich zwischen dem Stammwerk in Zuffenhausen und dem neuen Standort in Weilimdorf pendeln, ihren Firmenausweis als VVS-Ticket nutzen können. Die jeweiligen Standorte sind direkt an einer S-Bahn Station gelegen.
3.) Firmenausweis gilt bei Feinstaubalarm als VVS-Ticket
Ab 15. Oktober 2016 läutet die Landeshauptstadt Stuttgart die nächste „Feinstaubsaison“ ein. An Tagen, an denen Feinstaubalarm gilt, können Porsche-Mitarbeiter die Busse und Bahnen im VVS mit ihrem Firmenausweis nutzen. Porscheaner brauchen also kein extra Ticket zu lösen, der Mitarbeiterausweis genügt. Mit dem VVS wird pauschal abgerechnet, wie dies beispielsweise bei den VVS-KombiTickets mit Konzertveranstaltern üblich ist.
An der Stuttgarter Mess-Station am Neckartor wurde der EU-Feinstaub-Wert im vergangenen Jahr an 72 Tagen überschritten. Die Tendenz ist zwar rückläufig, der erlaubte Wert von 35 Tagen wird dennoch auch in diesem Jahr wieder überstiegen werden.
(pk)