Ab 1. Juli 2015 müssen Fahrgäste, die ohne gültiges Ticket in Bus oder Bahn erwischt werden, bundesweit ein Erhöhtes Beförderungsentgeld (EBE) von 60 Euro zahlen. Der Bundesrat hatte die Initiative für eine Anpassung des EBE ergriffen. Alle Länder stimmten dieser Lösung zu, die der Bundesverkehrsminister schließlich in einer Verordnung geregelt hat und am 1. Juli in Kraft tritt. Die bisherige Vertragsstrafe betrug 40 Euro und war seit 2003 unverändert.
VVS-Geschäftsführer Horst Stammler begrüßt die Entscheidung: „Nach zwölf Jahren wird es Zeit, das Strafgeld für Schwarzfahrer anzupassen. Es kann nicht sein, dass die ehrlichen Fahrgäste jedes Jahr höhere Fahrpreise bezahlen müssen und ausgerechnet die Schwarzfahrer nicht.“
Um schwarzen Schafen auf die Schliche zu kommen, sind im VVS-Gebiet täglich rund 200 Fahrausweisprüfer im Einsatz. Schwerpunktaktionen gibt es sowohl in den Abendstunden als auch morgens an Schulzentren. Trotz der regelmäßigen Kontrollen entgehen den Verkehrsunternehmen im VVS insgesamt rund 16,4 Millionen Euro pro Jahr. Im Schnitt sind rund drei Prozent der Fahrgäste ohne gültiges Ticket unterwegs. (pk)