Ukraine-Geflüchtete: vorübergehende Regelung zur kostenlosen ÖPNV-Nutzung läuft aus

Ab 1. Juni greift finanzielle Hilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts – Regelung für Schüler bleibt bis Ende Juli bestehen

Geflüchtete aus der Ukraine erhalten bis Ende Mai kostenfreie Fahrt sowohl im deutschen Fernverkehr als auch im Nahverkehr (Bus und Bahn). Diesem Beschluss des Verbands deutscher Verkehrsunternehmen hatte sich auch der VVS und seine Partner angeschlossen. Pass=Ticket gilt noch bis Ende Juli für alle ukrainischen Schüler. Für alle anderen ukrainischen Geflüchteten endet die vorübergehende bundesweite Regelung zum 31. Mai.
 

Ab 1. Juni erhalten registrierte Geflüchtete aus der Ukraine – wie von der Bundesregierung beschlossen – umfangreiche Hilfen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts, zur Gesundheitsversorgung und zur Integration. Diese umfassen insbesondere finanzielle Hilfen auch für ÖPNV-Leistungen in Höhe von 40 Euro pro Person und Monat. Außerdem gilt ab 1. Juni das 9-Euro-Ticket, eine zusätzlich stark verbilligte Möglichkeit innerhalb der Region, aber auch landes- bzw. bundesweit mobil zu sein.