VVS-App: Zugriffsrecht auf Kamera wird nur bei Bedarf abgefragt

Funktion „Kreditkartenscan“ kann genutzt werden, wenn Fahrgäste ihre Kreditkarte als Zahlungsmittel registrieren möchten

Android-Nutzern steht ein neues Update der App „VVS Mobil“ zur Verfügung. Nutzer mit dem Betriebssystem Android ab Version 6 werden nun beim „Kreditkartenscan“ gefragt, ob die App auf ihre Kamera zugreifen darf.

Seit einigen Wochen bietet der VVS in seiner App einen neuen Service an. Wer den HandyTicket-Kauf mit Kreditkarte vereinfacht abwickeln möchte, hat die Möglichkeit, die Funktion „Kreditkartenscan“ zu nutzen, um die Karte als Zahlungsmittel zu registrieren. Dann wird die Kamera am Smartphone vorübergehend eingeschaltet. Dies ist ein Service, der mittlerweile bei vielen Apps üblich ist und den der VVS als moderner Dienstleister seinen Nutzern nicht vorenthalten möchte. Auch Apps wie „Quixxit“ von der Deutschen Bahn oder der Daimler-Tochter „moovel“ bieten diese Funktion an.

Bei Smartphones mit dem Betriebssystem iOS wird die Erlaubnis für den Kamerazugriff erst in dem Moment abgefragt, in dem die Kreditkarte gescannt werden soll. Die VVS-App ist mit dem neuen Update jetzt auch für das Betriebssystem Android mit angepasster Rechteverwaltung im Play-Store erhältlich. Damit wird auch beim Betriebssystem Android (ab Version 6.0) – wie bei iOS – bei Neuinstallation der App der Kamerazugriff erst in dem Moment abgefragt, in dem die Karte gescannt werden soll. Auch die sonstigen Zugriffsrechte etwa bei der Ortung werden erst im Bedarfsfall abgefragt.

Der VVS wurde schon vor längerem auf diese Problematik bei Android-Handys aufmerksam und hat deswegen ein Update in Auftrag gegeben, das nun zur Verfügung steht.

Vor Einführung der neuen Funktion bei Kreditkartennutzung mussten die Zahlen mühsam abgetippt werden, nun kann man die Karte einfach abfotografieren. An den Ticketshop werden lediglich die aus den Bildern herausgelesenen Kreditkartendaten übermittelt. Um die Funktion nutzen zu können, muss die App auf die Kamera zugreifen. Dies geschieht aber nur dann, wenn der Kunde seine Kreditkarte per Kreditkartenscan als Zahlungsmittel hinterlegen will. Bedenken, dass der VVS mit der Kamerafunktion die Kunden ausspähen wollte, sind gegenstandslos, es wäre auch schlicht illegal.

Der VVS steht mit dem Landesdatenschutzbeauftragten in Kontakt.

(pk)