Zum Schulstart ruft der Verkehrsverbund Stuttgart (VVS) und seine Partner alle Schüler, die mit Bus und Bahn zur Schule fahren, auf, konsequent Masken zu tragen. „Das Tragen der Maske ist im ÖPNV aktuell und auch in den nächsten Monaten notwendig, da bei zunehmend volleren Fahrzeugen der Mindestabstand nicht immer eingehalten werden kann. Weil es auch in den Bahnhöfen und an Haltestellen enger zugehen kann, gilt die Verordnung auch dort“, erklärt VVS-Geschäftsführer Thomas Hachenberger. Der VVS appelliert an die Eltern, dass sie darauf achten, dass ihre Kinder für ihre Fahrt mit Bus und Bahn mit einer Maske ausgestattet sind.
Auch beim Ein- und Aussteigen in den Schulbus sollte auf rücksichtsvolles Verhalten ohne Drängeln geachtet werden. Auf stark frequentierten Schulweg-Verbindungen, auf denen die Busse in kurzem Abstand zueinander fahren, sollten sich die Schüler möglichst gleichmäßig auf alle Busse verteilen und eventuell einen Bus früher oder später nehmen.
Weil die Maskenpflicht im ÖPNV wieder stärker ins Blickfeld gerückt ist, hat das Innenministerium von Baden-Württemberg die Polizei beauftragt, die Einhaltung der Verordnung im ÖPNV gezielt zu kontrollieren. Deshalb wird die Polizei bis Oktober im gesamten VVS verstärkt präsent sein. In den vergangenen Wochen wurden bereits mehrere Schwerpunkt-Kontrollen durchgeführt.
Seit 27. April 2020 gilt in Baden-Württemberg sowohl beim Einkaufen als auch im ÖPNV eine Maskenpflicht. Die ersten Beobachtungen hatten ergeben, dass die Akzeptanz der Maskenpflicht in den Fahrzeugen sehr hoch ist, dort hält sich die überwiegende Zahl der Fahrgäste an die Verordnung. Zu später Stunde und bei Gruppen mit jüngeren Leuten lässt die Disziplin mitunter nach. Auch an den Haltestellen und Bahnsteigen, wo die Maskenpflicht ebenfalls gilt, sind immer wieder Menschen ohne Maske bzw. Menschen, die ihre Maske nicht korrekt tragen, zu sehen.
Wer keine Maske trägt, kann von den Prüfern der Verkehrsunternehmen im Rahmen eine Ticketkontrolle aus dem Fahrzeug verwiesen werden, wenn die Sicherheit der anderen Fahrgäste gefährdet ist. Wird ein Maskenmuffel von der Polizei kontrolliert, muss er für die Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro rechnen.
(uli)