EU-Berichtspflicht gem. Art. 7 Abs. 1 VO (EG) 1370/2007
Nach Artikel 7 der Verordnung (EG) 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats muss jede zuständige Behörde mindestens einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesem zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen öffentlich zugänglich machen.
Weitere Informationen und Ausführungen zur Berichtspflicht sind auch über die Homepage des Verband Region Stuttgart abrufbar.
Auf Grund der vertraglichen Konstellationen innerhalb der Verbundstufe II des Verbundgebiets der Verkehrs- und Tarifsverbund Stuttgart (VVS) vereinbarten die vier Landkreise Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg und Rems-Murr-Kreis den Gesamtberichts nach Art. 7 der VO 1370/2007 gemeinsam zu veröffentlichen.
Kommentar zur EU-Berichtspflicht.
Hier finden Sie die Informationen zur Berichtspflicht des Landkreises Böblingen inklusive Hinweise zur Schönbuchbahn.
Die EU-Berichte für den Landkreis Esslingen werden auf der Seite für „ÖPNV und Schülerbeförderung“ veröffentlicht.
Unter dem Navigationspunkt "Öffentlicher Personennahverkehr" sind die Berichte über die Zuschussleistungen der Verkehrsunternehmen gem. der EU-Berichtspflicht des Landkreises Ludwigsburg hinterlegt. Informationen zu den Zuschussleistungen der Strohgäubahn sind hier hinterlegt:
Hier sind die Berichte über die Zuschussleistungen der Verkehrsunternehmen gem. der EU-Berichtspflicht des Rems-Murr-Kreises veröffentlicht.