Polizei BW

Die Polizei des Landes Baden-Württemberg unterstützt die Verkehrsbetriebe des öffentlichen Personennahverkehrs beim Erhalt Ihrer Sicherheit. Polizeibeamte/ -innen greifen dann ein, wenn in Bussen und Bahnen die öffentliche Sicherheit bedroht ist und wenn Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten begangen werden. Die Polizei ist sowohl in Uniform als auch in Zivil regelmäßig in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs und leistet so einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsempfindens.

Verstöße gegen die Beförderungsbedingungen fallen nicht in diesen Bereich. Hier sind die Verkehrsbetriebe für die Einhaltung und Umsetzung zunächst selbst verantwortlich. Die Landespolizei unterstützt jedoch bei Bedarf und ist zur Verhinderung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten an Haltestellen und in Fahrzeugen präsent. Rufen Sie die Polizei unter 110, wenn Sie Gefahren erkennen oder sich bedroht fühlen.

Für das VVS-Gebiet zuständig sind folgende Polizeipräsidien:

  • Stuttgart (für den Landkreis Stuttgart)
  • Aalen (für den Rems-Murr-Kreis)
  • Ludwigsburg (für die Landkreise Ludwigsburg und Böblingen)
  • Reutlingen (für die Landkreise Esslingen und Göppingen)