KurzstreckenTicket

  • Preis 1,80€.
  • S-Bahn/Regionalzug/Seilbahn (Berg- oder Talfahrt): Für eine Fahrt bis zur nächsten (=1) Haltestelle.
  • Stadtbahn/Bus/Zahnradbahn: Für eine Fahrt bis zur 3. Haltestelle nach dem Einstieg.
  • Zum sofortigen Fahrtantritt, durchfahrene Haltestellen zählen mit, bis max. 5 km. Ohne Umsteigen und Fahrtunterbrechung. Nicht gültig in Nachtbussen.

Mehr Informationen zum KurzstreckenTicket

In welchen Verkehrsmitteln und wo gelten VVS-Tickets?
  • S-Bahnen, Nahverkehrszüge (RB, RE, IRE, MEX), Stadtbahnen, Busse inklusive Expressbusse, die Zahnradbahn und die Seilbahn
  • in Stuttgart und den angrenzenden Landkreisen Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg, dem Rems-Murr-Kreis und auf der Schiene von/nach Lorch sowie teilweise im ein- und ausbrechenden Verkehr in/von Kommunen angrenzender Landkreise (siehe Tarifzonenplan)

Hinweis: VVS-Tickets werden auch in den IC-Zügen zwischen Stuttgart und Bondorf anerkannt.

 

Wie weit kann man mit dem KurzstreckenTicket fahren?

S-Bahn, Züge des Nahverkehrs und Seilbahn (Berg- oder Talfahrt): Für eine Fahrt bis zur nächsten (= 1) Haltestelle. Stadtbahn/Bus/Zahnradbahn: Für eine Fahrt bis zur 3. Haltestelle nach dem Einstieg ohne Umsteigen und Fahrtunterbrechung.

Haltestellen, die bei einer Fahrt durchfahren werden, werden zur Ermittlung gültiger Kurzstreckenziele mitgezählt. KurzstreckenTickets werden bis zu einer maximalen Fahrtentfernung von 5,0 km ausgegeben. KurzstreckenTickets berechtigen ab der auf dem Ticket angegebenen Haltestelle zu einer Fahrt zum sofortigen Fahrtantritt in Richtung auf das Fahrziel ohne Umsteigen und Fahrtunterbrechung. Im Fahrplan und in den Aushängen werden ausgeschlossene, überlange Relationen besonders bekannt gemacht.

Weiterführende Links

Mitnahme von Personen
Mitnahme von Fahrrädern
Zuschlag 1. Klasse