Übergangstarife und Sonderregelungen zu Nachbarverbünden

Viele Nachbarverbünde bieten für Pendler, die über die jeweiligen Verbundgrenzen hinweg reisen, vergünstigte Konditionen an. Eine Übersicht der bestehenden Sonderregelungen und Übergangstarife zu den Nachbarverbünden des VVS haben wir hier für Sie bereitgestellt.

Überblick bestehende Übergangstarife und Sonderregelungen

Verkehrsverbund Pforzheim-Enzkreis (VPE)

Für Pendler zwischen dem VPE und dem VVS gibt es vom VPE ein vergünstigtes Anschlussticket. Dieses wird für Inhaber von VVS-Zeittickets

  • jedermann
  • Scool-Abo
  • Ausbildungs-Abo
  • AusbildungsTicket

Vorraussetzung: Die VVS-Zeittickets müssen mindestens eine Gültigkeit für die Zone 4 oder 5 aufweisen. 

Die VPE-Übergangszeitkarten werden als flexible Monatskarte oder als Jahreskarte für 1 Zone, 2 Zonen oder Netzkarte angeboten. Bei Benutzung der verbilligten VPE-Übergangszeitkarte ist das entsprechend gültige VVS-Zeitticket mitzuführen, ansonsten ist die Übergangszeitkarte des VPE ungültig.

Weitere Informationen zu diesem Angebot finden Sie auf der Homepage des VPE bzw. unter Tel. 07231 392288.

Verkehrsgesellschaft Bäderkreis Calw (VGC)

Der VVS-Gemeinschaftstarif ist auf die Gemeinden

  • Altensteig
  • Ebausen
  • Egenhausen
  • Nagold
  • Rohrdorf

im Landkreis Calw ausgeweitet. Für Fahrten zwischen diesen Orten auf den Linien 770, 774, 777 und 778 und dem übrigen VVS-Gebiet gilt der VVS-Tarif.

Für Fahrten zwischen diesen Orten gilt dagegen der VGC-Tarif. Dieser gilt ebenfalls für Fahrten zwischen diesen Orten und Jettingen bzw. Mötzingen. Für Pendler zwischen VGC und VPE gibt es von der VGC ermäßigte Anschluss-Tarife. Für VVS-ZeitTicket-Inhaber ermäßigt sich der Tarif für VGC-Zeitkarten um jeweils 12 Euro.

Weitere Informationen zu diesem Angebot finden Sie auf der Homepage der VGC bzw. unter Tel. 07051 968850.

OstalbMobil

Der Schienenverkehr auf dem Streckenabschnitt Plüderhausen bis Lorch (Württ) ist in den Gemeinschaftstarif des VVS integriert. Die tarifliche Integration umfasst dabei alle auf der DB–Schiene von und zu den DB-Bahnhöfen Lorch-Waldhausen und Lorch (Württ.) in den VVS ein- und ausbrechende Fahrten. Die Binnenfahrten zwischen den Bahnhöfen Lorch-Waldhausen und Lorch (Württ) werden nach dem Tarif der Fahrpreiskooperation OstalbMobil durchgeführt.

Auf den Streckenabschnitten der Buslinien zwischen

  • Welzheim – Walkersbach – Waldhausen
  • Welzheim – Pfahlbronn – Lorch
  • Alfdorf /Pfahlbronn – Lorch

bzw. bei weiterführenden Fahrten in das/aus dem VVS-Verbundgebiet gilt der Gemeinschaftstarif des VVS.

Beilstein/Dettenhausen/Grafenberg/Walddorfhäslach

Für diese Gemeinden gilt: Für Fahrten in das VVS-Gebiet und aus dem VVS-Gebiet gilt der VVS-Tarif. Innerhalb dieser Gemeinden gilt der Tarif des örtlichen Verbundes.