Erklärung zur Barriere-Freiheit

Der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart ist bestrebt, seine Webseite sowie die App VVS Mobil in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für

Die Erklärung gilt nicht für die VVS Mobil App mit Version 2.19 und niedriger.

Eine Internet-Seite

  • Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
    Die Internet-Seite ist teilweise barrierefrei.
    Das steht in: Paragraph 10 Absatz 1 L-BGG.
    Es gibt aber auch Ausnahmen.
    Die Ausnahmen stehen unten.
    Bis Ende 2025 wollen wir die Internet-Seite besser machen.
    Dafür wollen wir die Infos von einer Stelle benutzen.
    Die Stelle heißt: Überwachungs-Stelle für mediale Barriere-Freiheit.
    Die Stelle hat einen Bericht gemacht.
    In dem Bericht steht:
    So barrierefrei ist die Internet-Seite.
  • Was ist nicht barrierefrei?
    Manche Sachen sind nicht barrierefrei.
    Deshalb passt die Internet-Seite nicht zu Paragraph 10 Absatz 1 L-BGG.
    Zum Beispiel:
    • Der Umwelt-Rechner unter www.vvs.de/umweltrechner/
      Der Umwelt-Rechner soll bis 2026 barrierefrei sein.
    • Die Auskunft selbstgemacht unter www.vvs.de/fahrplan/
      Die Auskunft selbstgemacht soll bis 2026 barrierefrei sein.
    • Es gibt keine Alternativ-Texte für Bilder und Grafiken.
      Das soll bis 2026 besser werden.
    • Es gibt keine Infos in Deutscher Gebärden-Sprache.
      Das soll bis 2027 besser werden.
  • Zu viel Arbeit
    Viele PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei.
    Es ist sehr schwer, die PDF-Dokumente barrierefrei zu machen.
    Das steht in: Paragraph 10 Absatz 2 L-BGG.
    Wir wollen die PDF-Dokumente bis 2026 besser machen.
  • Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit
    Diese Erklärung wurde am 1. September 2021 gemacht.
    Die Erklärung wurde zuletzt am 10. September 2025 überprüft.

B Neue VVS Mobil App

  • Wie barrierefrei ist die App?
    Die App ist teilweise barrierefrei.
    Das heißt:
    Die App hält sich teilweise an das Gesetz.
    Das Gesetz heißt: Paragraph 10 Absatz 1 L-BGG.
    Diese Sachen sind barrierefrei:
  • Sie können die Texte bis zu 200 Prozent größer machen.
  • Die Farben haben genug Kontrast.
  • Sie können die App mit einem Screen-Reader benutzen.
    Zum Beispiel:
    Mit VoiceOver für iOS und TalkBack für Android.
  • Sie können alle Teile von der App mit der Tastatur benutzen.
  • Diese Sachen sind nicht barrierefrei
    Diese Sachen sind nicht barrierefrei:
  • Sie können die App nur im Hochformat benutzen.
  • Sie können in den Karten nur mit den Fingern zoomen.
    Es gibt keine anderen Möglichkeiten zum Zoomen.
  • Der Screen-Reader liest Fremd-Wörter falsch vor.
  • Manche Teile vom Ticket-Shop sind nicht barrierefrei.

Der VVS will diese Sachen schnell besser machen.

  • Wann wurde dieser Text gemacht?
    Dieser Text wurde am 12. Juni 2025 gemacht.

C Rück-Meldung und Kontakt-Angaben

Vielleicht ist unsere Internet-Seite nicht barrierefrei.
Vielleicht ist auch unsere App nicht barrierefrei.
Sie sehen Probleme?
Dann können Sie uns das sagen.
Bitte benutzen Sie dafür unser Kontakt-Formular.
Sie können uns auch einen Brief schreiben.
Oder Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Verkehrs- und Tarif-Verbund Stuttgart GmbH
Das kurze Wort ist: VVS.
Rotebühlstraße 121
70178 Stuttgart
E-Mail:
kontakt@vvs.de

D Durchsetzungsverfahren

Diese Internet-Seite soll richtig sein.
Das steht in einem Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 10 Absatz 1 L-BGG.
Sie können das prüfen.
Dann können Sie dem Verkehrs- und Tarif-Verbund Stuttgart eine Nachricht schreiben.
Die Kontakt-Daten finden Sie unter dem Punkt C von diesem Text.
Sie haben eine Anfrage gemacht?
Vielleicht antwortet der Verkehrs- und Tarif-Verbund Stuttgart nicht.
Dann können Sie sich an die Beauftragte für Menschen mit Behinderung wenden.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: L-BGG.
Genau steht es in Paragraph 14 Absatz 2 L-BGG und Paragraph 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG.
Sie wollen mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung von der Landes-Regierung reden?
So können Sie die Beauftragte erreichen:
Nora Welsch ist die Landes-Behindertenbeauftragte.
Die Adresse von der Landes-Behindertenbeauftragten ist:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Die Telefon-Nummer ist: 07112793360
Die E-Mail-Adresse ist:
Post-Stelle@bfbmb.bwl.de

Sie haben eine Behinderung?
Dann gibt es für Sie einen Beauftragten.
Der Beauftragte kümmert sich um Ihre Probleme.
Sie wollen mit dem Beauftragten reden?
Dann können Sie die Internet-Seite von Ihrer Stadt besuchen.
Oder Sie besuchen die Internet-Seite von Ihrem Landkreis.
Dort finden Sie die Kontakt-Daten von dem Beauftragten.

Es gibt ein Verbands-Klage-Recht.
Das heißt:
Ein Verband kann eine Klage machen.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG.