Institutionen – Wir sind für Sie da

Polizei BW

Die Polizei des Landes Baden-Württemberg unterstützt die Verkehrsbetriebe des öffentlichen Personennahverkehrs beim Erhalt Ihrer Sicherheit. Polizeibeamte/ -innen greifen dann ein, wenn in Bussen und Bahnen die öffentliche Sicherheit bedroht ist und wenn Ordnungswidrigkeiten oder gar Straftaten begangen werden. Die Polizei ist sowohl in Uniform als auch in Zivil regelmäßig in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs und leistet so einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung des subjektiven Sicherheitsempfindens.

Verstöße gegen die Beförderungsbedingungen fallen nicht in diesen Bereich. Hier sind die Verkehrsbetriebe für die Einhaltung und Umsetzung zunächst selbst verantwortlich. Die Landespolizei unterstützt jedoch bei Bedarf und ist zur Verhinderung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten an Haltestellen und in Fahrzeugen präsent. Rufen Sie die Polizei unter 110, wenn Sie Gefahren erkennen oder sich bedroht fühlen.

Für das VVS-Gebiet zuständig sind folgende Polizeipräsidien:

Stuttgart (für den Landkreis Stuttgart)

Aalen (für den Rems-Murr-Kreis)

Ludwigsburg (für die Landkreise Ludwigsburg und Böblingen)

Reutlingen (für die Landkreise Esslingen und Göppingen)

Bundespolizei

Im Bereich des VVS ist die Bundespolizeiinspektion Stuttgart für Ihre Sicherheit an insgesamt 339 Bahnhöfen und Haltepunkten sowie 83 S-Bahnhaltestellen mit täglich ca. 400.000 Reisenden zuständig. Oberstes Ziel ist es, das Sicherheitsgefühl der Bürger / Reisenden im Großraum Stuttgart durch eine starke Präsenz im VVS zu stärken, Straftaten sowie Ordnungsstörungen konsequent zu verfolgen und das Sicherheitsgefühl zu stärken. Verstöße gegen die Hausordnung der Deutsche Bahn AG werden durch die Bundespolizei verfolgt, wenn eine Gefahr für Bahnbenutzer oder den Bahnbetrieb besteht. Alle Einsatzmaßnahmen erfolgen in enger Koordination und Kooperation mit der Landespolizei Baden-Württemberg und der Deutschen Bahn AG.

Mehr Informationen der Polizei zum Thema Sicherheit im Alltag: Sicher unterwegs

SSB: Stadtbahn und Busse in Stuttgart

Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) ist das kommunale Verkehrsunternehmen der Landeshauptstadt Stuttgart. Die gelben Stadtbahnen (Linienkennzeichung mit „U“) und die gelben Busse bedienen den Nahverkehr im Stadtgebiet Stuttgart. Einige Linien erreichen die Landkreise Esslingen, Ludwigsburg und Böblingen.

  • In Bus und Stadtbahn: Weil die Busse und die meisten Stadtbahnzüge eine überschaubare Länge haben, ist es am besten, in allen Sondersituationen als erstes die Fahrerin oder den Fahrer anzusprechen – direkt persönlich, oder in der Stadtbahn über die Taste „Fahrerruf“ neben den Türen.
  • In der Stadtbahn: Den „Fahrerruf“ können Sie auch benützen, wenn Sie allgemeine Auskünfte vom Fahrer wollen, etwa über Anschlussverbindungen. In Notfällen, wenn es nicht möglich ist, den Fahrer persönlich zu erreichen, können Sie in der Stadtbahn den „Notmelder“ neben den Türen betätigen. Sie sprechen dann sofort mit dem Fahrer.
  • Auch die mobilen Fahrgastbetreuer der SSB (erkennbar an der gelben Weste mit der Aufschrift „Info“) oder die Mitarbeitenden des von der SSB beauftragten Wachdienstes können Sie jederzeit ansprechen.

Genauere und weitere Auskünfte zu den Sicherheitseinrichtungen bei der SSB und zum sicheren Verhalten im Verkehrsnetz der SSB finden Sie unter https://www.ssb-ag.de/kundeninfo/sicherheit/

S-Bahn Stuttgart

Unsere Mitarbeiter in den Zügen und am Bahnsteig sind gut ausgebildet. Sprechen Sie sie an. Nicht nur in Notfällen stehen Sie Ihnen mit Rat und Tat gerne zur Seite. Sollte kein Mitarbeiter vor Ort sein, sind Sie trotzdem nie allein. Alle S-Bahn-Haltestellen sind mit dem Mobilfunknetz abgedeckt. Der Weg zu den Notrufeinrichtungen ist ausgeschildert. Zögern Sie nicht, im Notfall die Polizei, die Feuerwehr oder die 3-S-Zentrale Stuttgart (0711 2092-1055) zu verständigen.

Sicherheitseinrichtungen in den S-Bahnen

In der Region Stuttgart sind zwei Fahrzeuggenerationen, die Baureihen (BR) 423 und 430 im Liniennetz der S-Bahn Stuttgart im Einsatz. Beide Fahrzeuge verfügen über folgende Ausstattungen:

Notbremse
In der Region Stuttgart sind zwei Fahrzeuggenerationen, die Baureihen (BR) 423 und 430 im Liniennetz der S-Bahn Stuttgart im Einsatz. Beide Fahrzeuge verfügen über folgende Ausstattungen:

Feuerlöscher
Feuerlöscher sind in allen Zügen vorhanden. In der BR 423 befinden sie sich in jedem Wagen unter einer Sitzbank oder in einer Abdeckklappe. Bei der BR 430 finden Sie die Feuerlöscher im Mehrzweckabteil direkt neben der Eingangstüre oder am Faltenbalg.
Die S-Bahn-Fahrzeuge BR423 verfügen zusätzlich über folgende Einrichtungen:

Sprechstelle
Die Sprechstelle zum Triebfahrzeugführer befindet sich im Türbereich. Drücken Sie im Bedarfsfall den Sprechknopf, um mit dem Triebfahrzeugführer in Verbindung zu treten. Dieser kann im Ernstfall Hilfe herbeirufen.

Videoüberwachung
Um die Sicherheit der Fahrgäste zu erhöhen und um Vandalismusschäden zu begrenzen sind die S-Bahn-Stationen und die S-Bahn-Fahrzeuge ausgestattet.
Die Kamerabeobachtung erfolgt durch die Sicherheitszentrale der Deutschen Bahn und durch die Bundespolizei. Die Aufnahmen werden 72 Stunden gespeichert und bei Vorkommnissen von der Bundespolizei ausgewertet.

Sicherheitseinrichtungen an den S-Bahn Haltestellen

Feuerlöscher
Hinweisschilder kennzeichnen den Standort der Feuerlöscher und Wasserhydranten. Der Gebrauch ist einfach und wird auf den Geräten erklärt. Verlassen Sie verrauchte Bereiche umgehend.

Brandschutztüren
In den unterirdischen S-Bahnstationen wurden Brandschutztüren eingebaut. Diese verhindern im Brandfall, dass höher gelegene Bereiche verraucht werden.

Fluchtwege
Die Fluchtwege auf den Haltestellen sind durch grüne Schilder mit Pfeilen ausgewiesen. Viele Haltestellen haben mehrere Ausgänge und Fluchtwege. Folgen Sie im Falle einer Evakuierung den Anweisungen der Mitarbeiter oder Rettungskräfte.

Nothalt Fahrtreppe
Die Fahrtreppen sind mit Nothalten ausgestattet, die in Notfällen – beispielsweise bei Stürzen – aktiviert werden können. Ihr Missbrauch ist strafbar.

Sicherheitsstreifen
Betreten Sie die weißmarkierten Sicherheitsstreifen an den Bahnsteigkanten ausschließlich beim Ein- und Aussteigen. Halten Sie zu Ihrer Sicherheit Abstand zu an-, ab- und durchfahrenden Zügen und betreten Sie niemals die Gleisanlagen.

Busse in der Region

Über 40 verschiedene Unternehmen bestreiten den Busverkehr im Verbundgebiet. Sie bringen die Fahrgäste sicher und zuverlässig an ihr Ziel und sorgen, durch die aufeinander abgestimmten Fahrpläne, für kurze Übergangszeiten von oder zu anderen Verkehrsmitteln. Das weitreichende Streckennetz des Busverkehrs sorgt für eine gute Anbindung aller vier VVS-Landkreise und der Stadt Stuttgart.

Sicherheit in den Bussen in Stuttgart und der Region

Den Busverkehr in der Region bestreiten rund 40 unterschiedliche Busunternehmen. Die Fahrzeuge sind von Unternehmen zu Unternehmen und häufig auch innerhalb der Unternehmen verschieden. Die Darstellung der Sicherheitseinrichtungen kann deshalb nur die Mehrheit der Fahrzeuge abdecken, nicht aber alle Modelle. Die wichtigsten Themen werden hier übergreifend beschrieben.

Notausstieg in den Bussen
In den Bussen ist der Notausstieg über die Türen bzw. die Fenster möglich. Über den Türen befindet sich ein roter Nothahn. Vorsicht: Bei Gebrauch lassen sich die Türen aufdrücken. Beim Ausstieg über die Dachluke im Bus müssen Sie die Schutzfolie durchtrennen und den Nothebel betätigen. Um über die Fenster auszusteigen, müssen Sie mit dem kleinen roten, zwischen den Fenstern angebrachten Nothammer die Scheiben einschlagen.

Feuerlöscher
In jedem Bus ist ein Feuerlöscher vorhanden. Er befindet sich meist im Bereich des Fahrers und ist dort an der Stirnwand unter der Frontscheibe, hinter einer entsprechenden Klappe in diesem Bereich, beim Fahrersitz oder unter der ersten Fahrgastsitzreihe angebracht.

Halt auf Wunsch nach 21 Uhr
Im Rahmen des Service „Halt auf Wunsch“ ist ein Ausstieg aus Linienbussen auch zwischen regulären Haltestellen möglich. Der Service „Halt auf Wunsch“ gilt täglich von 21 Uhr bis Betriebsschluss. Ein solcher Unterwegshalt setzt voraus, dass

  • der Fahrgast dem Fahrzeugführer seinen Ausstiegswunsch rechtzeitig, d. h. spätestens im Bereich der letzten Haltestelle vor dem gewünschten Ausstiegsort, mitgeteilt hat,
  • der planmäßige Linienweg nicht verlassen werden muss,
  • die Verkehrs- und Betriebslage dies erlaubt,
  • am gewünschten Ausstiegsort ein Halt den §§ 12 und 18 StVO nicht widerspricht und die Fahrbahn nicht durch Verkehrseinrichtungen (Leitplanke, Spritzschutz, Kette o. ä.) von dem straßenbegleitenden Gehweg abgetrennt ist.

Dem Fahrgast, der den Linienbus auf eigenen Wunsch außerhalb einer planmäßigen Haltestelle verlässt, obliegen beim Verlassen des Fahrzeugs gesteigerte Sorgfaltspflichten.

Busfahrer
In schwierigen Situationen können Sie sich immer an den Busfahrer wenden.