Verhaltenscodex
Laut den Tarifbestimmungen, haben sich Fahrgäste bei Benutzung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen. Das heißt:
- Rücksicht nehmen
Achten Sie darauf, dass sich Ihre Mitreisenden nicht belästigt fühlen. Das laute Telefonieren oder die Wiedergabe von Medien kann andere Fahrgäste stören. Ein wenig Rücksicht schafft eine angenehme Fahrt für alle. - Sitzplätze rücksichtsvoll nutzen
Verstauen Sie Ihr Gepäck so, dass keine weiteren Sitzplätze eingenommen werden. Nutzen Sie die dafür vorgesehen Ablageflächen. Halten Sie die Sitzplätze für mobilitätseingeschränkte Personen frei oder bieten Sie diese gegebenenfalls an. Vermeiden Sie breitbeiniges oder platzeinnehmendes Sitzen. - Zivilcourage zeigen
Melden Sie Fehlverhalten dem Betriebspersonal und schauen Sie nicht weg.
- Alkohol nur in Maßen
Der Konsum von Alkohol in Fahrzeugen ist nicht gestattet. Bitte achten Sie auch unter Alkoholeinfluss auf ein angemessenes und respektvolles Verhalten. - Gewalt vermeiden
Beteiligen Sie sich nicht an körperlichen Auseinandersetzungen und Provokationen. Solidarisieren Sie sich nicht mit Straftätern. - Betrieb nicht stören
Unterlassen Sie Handlungen, die zu Verzögerungen des Betriebs führen. - Haltestellen und Fahrzeuge nicht beschmutzen
Hinterlassen Sie keinen Müll – nutzen Sie hierfür die Abfallbehälter. Halten Sie die Sitzplätze sauber – Füße gehören auf den Boden. - Keine Speisen und Getränke verzehren
Lebensmittel müssen während der Fahrt sicher aufbewahrt werden, da sonst Verschmutzungen entstehen. Außerdem können Gerüche andere Fahrgäste belästigen. - Einsatzkräfte nicht behindern
Befolgen Sie die Anweisungen der Polizei- und Ordnungskräfte. Somit tragen Sie zur Gewährleistung der Sicherheit aller bei und machen sich selbst nicht strafbar. - Pyrotechnik ist kein Verbrechen, aber…
Der Einsatz von Pyrotechnik ist an Haltestellen und in den Fahrzeugen nicht gestattet. Somit können Verletzungen vermieden und die Sicherheit der Mitreisenden gewährleistet werden. - Keine Luftballons mitführen
Mit Helium befüllte Luftballons sind an Bahnhaltestellen verboten. Gerät ein Ballon in die Bahnoberleitung, kann dies eine massive Störung des Betriebes verursachen.