Tickets & Tarife

Tickets

Worauf muss ich beim Ticketkauf achten?
  • Der Fahrpreis richtet sich nach der Anzahl der benötigten Tarifzonen (Start- und Zielzone zählen mit).
  • Haltestellen auf Tarifzonengrenzen zählen zu der Zone, in der die Fahrt durchgeführt wird.
  • Für Kinder unter 6 Jahren, Kinderwagen, Krankenfahrstühle und Handgepäck ist kein Ticket nötig.
  • Ermäßigte Fahrpreise für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren.
  • Einzelfahrscheine inkl. Kurzstrecke sind nur zum sofortigen Fahrtantritt gültig, längstens 3 Stunden ab Kauf/Entwertung.
  • ZeitTickets haben eine zeitliche Gültigkeit bis Betriebsschluss. Dieser wird an allen Tagen einheitlich mit 5:00 Uhr des Folgetages definiert.
Wo kann ich Tickets kaufen?

Tickets können direkt in der App oder online über die DB oder SSB gekauft werden. Vor Ort gibt es Ticketautomaten an allen Bahnhöfen und Stadtbahnhaltestellen (jedoch nicht an allen Bushaltestellen), VVS-Verkaufsstellen im gesamten Verbundgebiet oder den Kauf im Bus.

Welche Tickets können in der App "VVS Mobil" gekauft werden?

Durch den Kauf per Handy über die App VVS-Mobil sparen Sie Geld und Zeit. Laden Sie die App "VVS Mobil"  herunter und registrieren Sie sich unter Menüpunkt Tickets oder bequem über die Homepage der SSB . Folgende Tickets können über die App gekauft werden:

  • Deutschland-Ticket
  • Wochen- oder MonatsTicket (Wochen- und MonatsTickets Jedermann und 9-Uhr-Umwelt-MonatsTickets)
  • Einzel- und GruppenTagesTickets, auch als StadtTickets
  • EinzelTickets (inkl. Kurzstrecke)
  • 10er-Tages-Ticket
Welche Vorteile habe ich beim Ticketkauf über die App?
  • EinzelTickets bekommen Sie per Handy zum Preis eines 4er-Ticket-Abschnitts, Sie sparen rund 5 %
  • Das HandyTicket ist in wenigen Sekunden verfügbar
  • Keine Hektik am Automaten
  • Bargeldlos sicheres zahlen per Paypal, Lastschrift, Kreditkarte, Apple- oder Google Pay
  • Für jede gerechnete Fahrplanauskunft können Sie auch gleich Ihr HandyTicket kaufen
  • Oft gekaufte HandyTickets für dieselbe Strecke können als Favorit gespeichert und sofort wiedergekauft werden
Warum gibt es beim VVS keine Ermäßigung für BahnCard-Besitzer?

Die BahnCard berechtigt ihren Inhaber zur Inanspruchnahme eines BahnCard-Rabattes in Höhe von 25% (BahnCard 25) bzw. 50% (BahnCard 50) auf alle Normalpreise des DB-Tarifs. Die Akzeptanz der BahnCard in den Verkehrsverbünden hieße, auch dort Einzeltickets entsprechend zu ermäßigen. Die Verkehrsverbünde in Deutschland haben eine andere Aufgabenstellung als die Bahn. Während bei den Verbünden bis zu 80% aller Fahrten mit Zeitkarten, z.B. Monats- oder Jahreskarten, durchgeführt werden, liegt die Anzahl der Gelegenheitsnutzer bei der Bahn weitaus höher. Darüber hinaus werden mit der Bahn oft viel weitere Entfernungen zurückgelegt. Aus diesen Gründen kann die Bahn für Gelegenheitskunden eine andere Preispolitik verfolgen als die Verbünde.

Bei einem hohen Rabatt auf Einzelfahrten innerhalb der Verbünde durch die BahnCard besteht die Gefahr, dass die Fahrgäste anstelle von Zeitkarten Einzelfahrscheine kaufen. Wartezeiten und verspätete Abfahrtszeiten der Busse, vor allem in den Hauptverkehrszeiten, wären die Folge. Aus Gründen der Tarifgerechtigkeit sollte die Ermäßigung nicht nur für Einzelfahrten gewährt werden, sondern auch von denjenigen Fahrgästen genutzt werden können, die im Besitz einer Zeitkarte sind.

Für alle Tarifangebote müsste der Preis mit und ohne BahnCard ausgewiesen werden. Der Tarif würde dadurch sehr unübersichtlich werden. Die um 25% bzw. 50% ermäßigten Tarifangebote müssten über alle Vertriebswege verkaufbar sein: Fahrscheindrucker, Automaten, festaufliegende Fahrscheinblocks. Dadurch entsteht ein erheblicher Aufwand für Hardware, Software und den Druck der Fahrausweise.

Ob alle Verbünde diese Umstellung leisten können, ist fraglich. Die Bahn, müsste einen Teil der Einnahmen aus der BahnCard an die Verbünde weiterleiten, ob hierzu Bereitschaft bestünde, ist ebenfalls fraglich.

Ermäßigung

Welche Besonderheiten gelten für schwerbehinderte Menschen?*

Schwerbehinderter Menschen werden unentgeltliche befördert. Voraussetzung ist, neben dem Besitz eines Schwerbehindertenausweises (mit Merkzeichen G, aG, H, Gl oder Bl), der Besitz eines Beiblatts mit gültiger Wertmarke.
Die unentgeltliche Beförderung wird auf allen in den Gemeinschaftstarif des VVS einbezogenen Strecken und Linien gewährt, und zwar in

  • S-Bahn-Zügen und anderen Zügen des Nahverkehrs,
  • Stadtbahnen, Straßenbahnen und Bussen der SSB,
  • Bussen aller privaten und kommunalen Verkehrsunternehmen.

Weitere Infos erhalten Kunden bei ihrem zuständigen Versorgungsamt. 

Gibt es ein SozialTicket im VVS?

Der VVS-Tarif sieht kein spezielles SozialTicket vor. Gebietskörperschaften/Kommunen haben aber die Möglichkeit, VVS-Tickets an einen bestimmten Personenkreis ermäßigt auszugeben.

Im Bereich des VVS macht dies seit vielen Jahren die Stadt Stuttgart, dort erhalten Bonuscard-Inhaber ein noch besseres Angebot. Egal ob bisherige Käufer von ermäßigten MonatsTickets Jedermann, 9-Uhr oder Senioren, das SozialTicket der Stadt Stuttgart kostet jetzt nur noch 29 Euro im Monat und gilt generell im ganzen Netz des VVS (das 14-Uhr-JuniorTicket kostet für Bonuscard-Inhaber 14,20 Euro).

Mitnahmeregelung

Was ist bei der Mitnahme von Personen zu beachten?
  • Persönliche Zeittickets (Jahres-, Monats- und Wochen-Tickets für jedermann, 9-Uhr-Ticket, SeniorenTicket, Firmen-Abo, 9-Uhr-Firmen-Abo): Unentgeltliche Mitnahme von bis zu drei Kindern oder aller eigenen Kinder (jeweils 6–17 Jahre) samstags, sonntags und feiertags jeweils ganztags bis Betriebsschluss. Gilt ohne Upgrade TicketPlus nicht für das Deutschland-Ticket. Persönliche ZeitTickets mit Plus Option: Mitnahme von Montag bis Donnerstag ab 19:00 Uhr bis Betriebsschluss. Gilt nur in den eingetragenen Zonen.
  • JahresTicketPlus (jedermann, 9-Uhr, Firmen-Abo, 9-Uhr-Firmen-Abo) und TicketPlus (Deutschland-Ticket): Montag bis Freitag ab 19:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen unentgeltliche Mitnahme einer erwachsenen Person und aller eigenen Kinder oder bis zu 3 Kinder (jeweils 6 - 17 Jahre) bis Betriebsschluss.
Was ist bei der Mitnahme von Hunden zu beachten?

Für die Mitnahme eines Hundes wird als Beförderungsentgelt für Einzelfahrten der Fahrpreis für Kinder (EinzelTicket Kind, ein Abschnitt 4er-Ticket Kind) erhoben. Bei Benutzung eines GruppenTagesTickets kann statt einer Person 1 Hund mitgenommen werden. Bei Benutzung eines EinzelTagesTickets kann für einen Hund auch ein zweites EinzelTagesTicket gelöst werden.

Bei Benutzung von Zeittickets (ausgenommen TagesTickets) sowie von Schwerbehindertenausweisen, die zur Freifahrt berechtigen, kann 1 Hund unentgeltlich mitgenommen werden (bei VVS-Zeittickets - ausgenommen TagesTickets - innerhalb des jeweiligen Geltungsbereichs).

Polizeihunde, Blindenhunde und kleine Hunde in Behältnissen können unentgeltlich mitgeführt werden.

Assistenzhunde können im VVS ebenfalls kostenfrei mitgenommen werden, wenn die Notwendigkeit der Begleitung durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden kann.

Was ist bei der Fahrradmitnahme zu beachten?
  • Fahrräder und E-Tretroller können in VVS-Verkehrsmitteln zu bestimmten Zeiten kostenlos mitgenommen werden. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Verkehrsmitteln:

In S-Bahnen und Zügen des Nahverkehrs

  • Montag bis Freitag vor 6:00 Uhr und nach 9:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ganztags kostenfreie Fahrradmitnahme.
  • Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage) von 6:00 bis 9:00 Uhr ist bei Mitnahme eines Fahrrads ein Kinderticket für die entsprechende Zonenanzahl zu lösen.
  • IC 40 Stuttgart – Böblingen – Bf Ergenzingen: Der VVS-Tarif wird in den Zügen zwischen Stuttgart und Bf Ergenzingen anerkannt. Die Mitnahme von Fahrrädern erfolgt nach den Bestimmungen des DB-Fernverkehrs.

In der Stadtbahn, Seilbahn und der Zahnradbahn

  • Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage) von 6:00 bis 8:30 Uhr und 16:00 bis 18:30 Uhr ist in der Stadtbahn keine Mitnahme möglich.
  • Außerhalb der genannten Zeiten sowie samstags, sonntags und feiertags können Fahrräder kostenlos mitgenommen werden.
  • Hinweis: Kostenlose Fahrradmitnahme auf dem Vorstellwagen der Zahnradbahn nur bergauf von Marienplatz bis Degerloch (unterwegs kein Be-/Entladen möglich). In der Seilbahn ist keine Fahrradmitnahme möglich.

Im Bus

Kostenfreie Fahrradmitnahme in den Bussen in den Landkreisen Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr-Kreis:

  • Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage) ab 18:30 Uhr bis Betriebsschluss
  • Samstag, Sonntag und an Feiertagen rund um die Uhr
  • Mitnahme von bis zu zwei Fahrrädern pro Bus
  • Hinweis: Keine Fahrradmitnahme in Bussen der SSB sowie auf Linien mit Kleinbussen, Linien- oder Ruftaxis. In Bussen des Schienenersatzverkehrs (SEV) ist die Mitnahme von Fahrrädern grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Zusammengeklappte Fahrräder und E-Tretroller gelten im Sinne der VVS-Beförderungsbedingungen als Sache und können grundsätzlich zu jeder Zeit kostenlos mitgenommen werden.
  • Im Zweifelsfall entscheidet das Betriebspersonal vor Ort.
  • Detailliertere Informationen finden Sie unter https://www.vvs.de/mitnahme-von-fahrraedern

Sondertarife

Kann ich mit meinem VVS-Ticket auch erste Klasse fahren?

Nein, mit einem normalen VVS-Ticket oder dem Deutschland‑Ticket (auch mit TicketPlus) ist die 1. Klasse nicht automatisch enthalten. Wenn Sie in der 1. Klasse fahren wollen, müssen Sie zusätzlich einen 1. Klasse-Zuschlag buchen. Den Zuschlag gibt es für einzelne Fahrten oder als Zuschlag zu Zeittickets.

Was ist das TicketPlus?

Das TicketPlus ist eine kostenpflichtige Zusatzoption für Inhaber des Deutschland-Tickets und Inhaber von VVS-JahresTickets/Abos, die Übertragbarkeit, Mitnahmemöglichkeiten und netzweite Gültigkeit abends und am Wochenende bietet. Es kostet 11,17 €/Monat.

Was ist das VVS-KombiTicket?

In Kooperation mit zahlreichen Veranstaltern bietet der VVS KombiTickets an. Eintrittskarten, Flugscheine* o.ä. gelten dabei als VVS-Ticket. Alle KombiTickets sind mit einem entsprechenden VVS-Aufdruck gekennzeichnet. In der Regel gelten KombiTickets im gesamten VVS-Netz ab 3 Stunden vor Veranstaltungsbeginn zu einer Hinfahrt zum Veranstaltungsort und einer Rückfahrt bis Betriebsschluss (einschl. Nachtbusse) in allen VVS-Verkehrsmitteln (2. Kl.). Ein zusätzliches VVS-Ticket ist nicht notwendig. Es empfiehlt sich daher, KombiTickets bereits im Vorfeld zu kaufen. Infos, über welche Vorverkaufsstellen diese erhältlich sind, erhalten Sie beim jeweiligen Veranstalter.
 

Was ist das CityTicket (DB Tarif)?

Das City-Ticket ist in 130 Städten im jeweiligen Geltungsbereich bei Super Sparpreis, Sparpreis und Flexpreis-Fahrkarten im Fernverkehr erhältlich. Das City-Ticket gilt für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Bahnhof am Abfahrtsort bzw. zur Weiterfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln am Zielort. Ob der Start- oder Zielbahnhof in der jeweiligen Stadt/Verbund am City-Ticket teilnimmt , ist am Vermerk "+City" auf der Fahrkarte zu erkennen. Das City-Ticket gilt für alle Mitfahrer, die auf dem Fahrschein eingetragen sind.

Was ist das 3-TageTicket?

Das 3-TageTicket ist ein Angebot für Übernachtungsgäste in Hotels/Pensionen/Gasthäusern/Ferienwohnungen im VVS-Verbundgebiet sowie für Kongress-/Tagungsteilnehmer. Es gilt entweder für einen Erwachsenen und bis zu zwei Kinder (6 - 17 Jahre) oder für bis zu drei Kinder (6 - 17 Jahre) an drei aufeinander folgenden Tagen (Entwertungstag = erster Gültigkeitstag) für beliebig häufige Fahrten in allen Bussen und Bahnen des Geltungsbereichs. Es ist an der Touristen-Info oder in vielen Hotels erhältlich.

Verbundübergreifende Tarife

Welche Sonderregelungen gelten für Nachbarverbünde?

Viele Nachbarverbünde bieten für Pendler, die über die jeweiligen Verbundgrenzen hinweg reisen, vergünstigte Konditionen an. Eine Übersicht der bestehenden Sonderregelungen und Übergangstarife zu den Nachbarverbünden des VVS haben wir hier für Sie bereitgestellt. 

Was ist das Baden-Württemberg-Ticket?

Das Baden-Württemberg-Ticket ist ein Tagesticket und auch für Familien und Gruppen mit bis zu 5 Personen geeignet.
Es gilt für alle Regional- und Nahverkehrszügen sowie S-Bahnen, Stadtbahnen und Bussen aller Verkehrsverbünde in ganz Baden-Württemberg und kostet ab 27 Euro für 1 Person.