Fahrgastangelegenheiten

Erstattungen & Entschädigungen

Werden Taxikosten bei Ausfällen oder Verspätungen erstattet?

Im Rahmen der VVS-Mobilitätsgarantie haben bestimmte Ticketinhaber bei Fahrtausfällen und Verspätungen, die durch das Verkehrsunternehmen verschuldet wurden, die Möglichkeit, sich Taxikosten oder Carsharing-Kosten ausgewählter Anbieter bis zu 35,00 € (bzw. 50,00 € beim TicketPlus) erstatten zu lassen. Voraussetzung ist, dass Sie Ihr Fahrziel um mehr als 20 Minuten später als im Fahrplan ausgewiesen erreichen würden und keine andere geeignete Fahrmöglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln besteht.

Anspruchsberechtigt sind Inhaber von 10er-TagesTickets, Wochen-, Monats- und JahresTickets der Gattungen jedermann, Firmen-Abo, 9-Uhr, 9-Uhr-Firmen Abo oder Senioren sowie Personen mit Schwerbehindertenausweis inkl. Freifahrtberechtigung. Anspruchsberechtigt sind auch Inhaber eines Deutschland-Tickets (ausgenommen DeutschlandTicket JugendBW und Deutschlandsemesterticket) bei Fahrten innerhalb des VVS, allerdings nur Kundinnen und Kunden, die ihr Deutschland-Ticket bei einem Verkehrsunternehmen im VVS erworben haben. Wenn Sie die Garantieleistung in Anspruch nehmen möchten, finden Sie hier die genauen Erstattungsvoraussetzungen und hier das digitale Antragsformular.

Was sind die Fahrgastrechte?

Fahrgastrechte sind gesetzlich geregelte Ansprüche, die Fahrgästen im Eisenbahnverkehr zustehen. Sie sollen sicherstellen, dass Reisende bei Problemen wie Verspätungen, Zugausfällen oder verpassten Anschlüssen fair behandelt und entschädigt werden.

Diese Rechte gelten einheitlich in Deutschland und der EU und können unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem:

  • Entschädigung bei Verspätung: Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Fahrgäste 25 % des Fahrpreises zurück, ab 120 Minuten 50 %
  • Erstattung bei Fahrtabbruch: Wenn die Reise aufgrund einer zu erwartenden Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielort nicht angetreten oder abgebrochen wird, kann der volle Fahrpreis erstattet werden.
  • Ersatz von Kosten bei Übernachtung: Ist wegen eines Zugausfalls oder einer -verspätung eine Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht möglich, können dem Kunden angemessene Übernachtungskosten ersetzt werden.
  • Ersatz von Kosten für ein anderes Verkehrsmittel: Bei einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr und einer zu erwartenden Verspätung von mind. 60 Min. am Zielbahnhof, kann dem Kunden die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis max. 120 Euro *) **) ersetzt werden.
    ...umfassen.

Die Grundlage für diese Rechte bildet die EU-Verordnung (EU) 2021/782. Fahrgastrechtsansprüche sind bei dem jeweiligen Eisenbahnunternehmen zu stellen. Im VVS betrifft das folgende Unternehmen: DB (Deutsche Bahn AG), SWEG (Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG), Arverio Baden-Württemberg GmbH und WEG (Württembergische Eisenbahn-Gesellschaft mbH).

Die genauen Voraussetzungen und weitere Informationen finden Sie unter https://fahrgastrechte.info/

Weitere Ansprechpartner

Was macht der Fahrgastbeirat des VVS?

Zur Mitwirkung der Fahrgäste an der Gestaltung des öffentlichen Personenverkehrs beim VVS wurde im Jahr 1997 ein Fahrgastbeirat ins Leben gerufen. Dieser setzt sich für die Interessen und Anliegen der Fahrgäste in Stuttgart und den Verbundlandkreisen Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und dem Rems-Murr-Kreis ein. Mehr Informationen finden Sie hier.