Leider ist es trotz regelmäßiger Wartung und Instandhaltung nicht möglich, an allen Haltestellen jederzeit funktionierende Automaten bzw. Entwerter anzubieten, da Schäden des öfteren nicht sofort beseitigt werden können oder auch den Verkehrsunternehmen noch gar nicht bekannt sind.
Für defekte Ticketautomaten oder Entwerter sind Sie als Fahrgast natürlich nicht verantwortlich. Sie müssen daher bei einer Ticketprüfung kein erhöhtes Beförderungsentgelt befürchten. Steht in näherer Umgebung des defekten Automaten kein weiterer Automat, können Sie zunächst ohne Ticket einsteigen und dieses bei nächster Gelegenheit, z.B. an der nächsten Haltstelle bzw. beim Umsteigen, lösen. Bei defekten Entwertern verhalten Sie sich entsprechend, d.h. Sie steigen zunächst ohne entwertetes Ticket (z.B. 4er-Ticket) ein und entwerten dieses dann beim Umstieg bzw. am Ende Ihrer Fahrt.