Kontakt & Beratung

Kundenkontakt

Wie kann ich mit dem VVS Kontakt aufnehmen?
  • Sie wünschen Informationen oder möchten uns eine Nachricht zukommen lassen. Auch in speziellen Fragen, zu denen Sie auf unseren Internetseiten keine Antwort gefunden haben, helfen wir Ihnen über unser Kontaktformular gerne weiter.
  • Gerne können Sie uns Ihr Anliegen auch per Brief schildern: 
    Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH (VVS)
    Rotebühlstraße 121
    70178 Stuttgart
  • Über die zentrale Servicenummer des VVS erhalten Sie Informationen zu Bussen und Bahnen, sowie zu weiteren Mobilitätsthemen im Bereich des VVS: Tel.: 0711 19 44 9 (Montag bis Freitag, 8:00 – 18:00 Uhr)

Beratung zu bestimmten Themen

An wen kann ich mich wenden, wenn ich im VVS-Gebiet kontrolliert wurde?

Bei Fragen zum Erhöhten Beförderungsentgelt wenden Sie sich bitte an das Unternehmen, bei dem Sie geprüft wurden. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem Beanstandungsbeleg, den Ihnen das Prüfpersonal ausgehändigt hat. Die Kontaktdaten von DB und SSB lauten wie folgt: 

DB Vertrieb GmbH

Stuttgarter Straßenbahnen AG

Was muss ich tun, wenn ich mein Abo vergessen habe und beanstandet wurde?

Wenn Sie bei einer Fahrscheinkontrolle beanstandet wurden, weil Sie Ihre gültige polygoCard oder Ihr Abo nicht dabei hatten, können Sie dies innerhalb von 7 Tagen nachweisen. Wenden Sie sich dazu an eine der SSB- oder DB-Servicestellen.

Für den Nachweis benötigen Sie:

  • Ihre gültige Abo-Karte (z. B. polygoCard)
  • Den Beanstandungsbeleg (wird bei der Kontrolle ausgehändigt)

Nach erfolgreichem Nachweis reduziert sich das erhöhte Beförderungsentgelt in der Regel auf eine Bearbeitungsgebühr.

Ich habe etwas in einem der VVS-Verkehrsmitteln (S-Bahn/Stadtbahn/Bus) verloren. An wen kann ich mich wenden?

Haben Sie etwas in der S-Bahn, Stadtbahn oder im Bus verloren? Kein Problem. Wenden Sie sich an das Verkehrsunternehmen, mit dem Sie gefahren sind. Dort erhalten Sie bestmögliche Hilfestellung.

DB Regio AG (S-Bahnen, Züge des Nahverkehrs)

  • Die Fundstelle befindet sich jetzt in dem Gebäude der LBBW, dort ist auch das Reisezentrum untergebracht.
  • Fundsachenhotline: Unter der kostenpflichtigen Nummer 0900 1990599 (59 ct/min, Tarife bei Mobilfunk ggf. abweichend) erreichen Sie das Fundbüro telefonisch.
    Kontaktzeiten: Mo. – Fr. 08:00 – 20:00 Uhr, Sa./So./Feiertag 10:00 – 20:00 Uhr
  • Am einfachsten ist es, Sie schreiben eine E-Mail an folgende Adresse: fundbuero.dbag(at)deutschebahn.com.
  • Fundsachennachfragen sind auch möglich bei der Schließfachaufsicht im Stuttgarter Hauptbahnhof.
    Tel.: 0711 2092-2447
    Kontaktzeiten: Mo. – Fr. 08:00 – 10:30 Uhr und 11:00 – 19:00 Uhr, Sa. – So. 10:00 – 14:00 Uhr und 14:30 – 18:00 Uhr

Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB)
Fundstelle

SWEG Bahn Stuttgart
Tel.: 0800 223 5546
E-Mail: service.sbs(at)sweg.de

Go-Ahead in Baden-Württemberg
Tel.: 0711 400 53444
E-Mail: goahead-kundencenter(at)rz.etc-consult.de

Alle (weiteren) Verkehrsunternehmen im VVS: Hier finden Sie Links zu den (weiteren) VVS-Verkehrsunternehmen.

Ich habe meine polygoCard verloren. An wen kann ich mich wenden?

Beim Verlust Ihrer polygoCard wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Abo-Center. Dort kann Ihre polygoCard gesperrt werden und eine kostenpflichtige Ersatzkarte (Ersatzgebühr 15€) bestellt oder vor Ort ausgestellt werden.

Sollten Sie nicht wissen, welches Abo-Center für Sie zuständig ist, können Sie dies über die polygoCard-ID (siehe unten), den Begleitbrief, der mit der polygoCard versandt wurde oder auf Ihrem Kontoauszug bei der entsprechenden Abbuchung herausfinden.

Karteninhaber ohne Abonnements wenden sich schriftlich an: abo-gp(at)vvs.de

Wo kann ich eine Automatenstörung melden?

Leider ist es trotz regelmäßiger Wartung und Instandhaltung nicht möglich, an allen Haltestellen jederzeit funktionierende Automaten bzw. Entwerter anzubieten, da Schäden des öfteren nicht sofort beseitigt werden können oder auch den Verkehrsunternehmen noch gar nicht bekannt sind.

Für defekte Ticketautomaten oder Entwerter sind Sie als Fahrgast natürlich nicht verantwortlich. Sie müssen daher bei einer Ticketprüfung kein erhöhtes Beförderungsentgelt befürchten. Steht in näherer Umgebung des defekten Automaten kein weiterer Automat, können Sie zunächst ohne Ticket einsteigen und dieses bei nächster Gelegenheit, z.B. an der nächsten Haltstelle bzw. beim Umsteigen, lösen. Bei defekten Entwertern verhalten Sie sich entsprechend, d.h. Sie steigen zunächst ohne entwertetes Ticket (z.B. 4er-Ticket) ein und entwerten dieses dann beim Umstieg bzw. am Ende Ihrer Fahrt.