Öffnungszeiten
Von 18 bis 1 Uhr
Kultur & Sehenswürdigkeiten • Stuttgart
21. März, 18 bis 1 Uhr: Kunst und Kultur in Stuttgart
Mehr als 60 Museen, Kunstorte, Off-Spaces, Industriedenkmäler und Galerien öffnen am 21. März zwischen 18 und 1 Uhr ihre Türen und zeigen aktuelle Sonderausstellungen und vielfältige Programme mit Führungen, Bands und Performances. Acht Einrichtungen feiern ihre Lange Nacht-Premiere.
Von 18 bis 1 Uhr
Innenstadt Stuttgart
Stuttgart
Erwachsene: 23 Euro (zzgl. VVK-Gebühr)
Ermäßigte Tickets für Studierende und SchülerInnen: 17 Euro (zzgl. VVK-Gebühr)
Kinder bis 6 Jahre: freier Eintritt (zzgl. VVK-Gebühr)
event(at)lift-online.de
0711/60 17 17 30
Von der imposanten Industriekulisse im Hafen bis zum barocken Bau des Neuen Schlosses, von Kunstmuseum und Staatsgalerie zu den Kulturorten am Nordbahnhof, von ganz unten im Bunker unter dem Marktplatz nach ganz oben auf den Fernsehturm, von der Spritztour im Oldtimer bis zur lebendigen Atelier- und Galerienszene im Stuttgarter Westen. Neben etablierten Ausstellungsorten warten viele unbekannte Orte darauf, entdeckt zu werden und einige sind sogar nur zur Langen Nacht der Museen zugänglich. Die Besucherinnen und Besucher können in dieser Nacht in die riesige, kulturelle Vielfalt Stuttgarts eintauchen.
Programm-Magazine mit allen Infos sind ab 20.2. bei allen beteiligten Häusern, den Vorverkaufsstellen in Stuttgart und der gesamten Region sowie bei zahlreichen Einrichtungen kostenlos erhältlich.
Shuttle-Busse verbinden zahlreiche beteiligte Einrichtungen auf drei Touren und bringen die Besucherinnen und Besucher bequem zum Ziel. Das VVS-Kombiticket, das im Lange-Nacht-Ticket beinhaltet ist, kann zur An- und Heimfahrt sowie den ganzen Abend genutzt werden, um zu allen teilnehmenden Einrichtungen zu gelangen.
Ihr Ticket für die Veranstaltung ist gleichzeitig Ihre Fahrberechtigung für den VVS (KombiTicket). Das KombiTicket gilt in allen VVS-Verkehrsmitteln (2. Klasse) ab 12 Uhr und für die Rückfahrt bis Betriebsschluss (einschl. Nachtbusse) in allen VVS-Verkehrsmitteln (2. Kl.).