Was bedeutet das konkret?
- Rauchen ist an Haltestellen nicht mehr erlaubt
- Die Regelung gilt für alle oberirdischen Haltestellen im VVS-Gebiet
- Rauchfreie Haltestellen werden mit einem einheitlichen Piktogramm gekennzeichnet
VVS-News: Rauchfreie Haltestelle • Stand: 01. Juni 2026
Ab dem 1. Juni 2026 gilt in Baden-Württemberg eine neue Regelung: Mit der Erweiterung des Landesnichtraucherschutzgesetzes sind Stadtbahn- und Bushaltestellen nun rauchfrei. Damit wird ein weiterer Schritt für mehr Gesundheit, Sauberkeit und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Nahverkehr umgesetzt.
Das Rauchverbot gilt an allen Haltestellenbereichen – insbesondere dort, wo sich Fahrgäste aufhalten und warten.
Ja, auch die Nutzung von E-Zigaretten (Vapes) ist an Haltestellen nicht erlaubt.
Ziel ist es, Fahrgäste vor Passivrauch zu schützen, die Aufenthaltsqualität zu verbessern und Haltestellen sauberer zu halten.