VVS-News: Rauchfreie Haltestelle Stand: 01. Juni 2026

Rauchfreie Haltestelle im VVS

Ab dem 1. Juni 2026 gilt in Baden-Württemberg eine neue Regelung: Mit der Erweiterung des Landesnichtraucherschutzgesetzes sind Stadtbahn- und Bushaltestellen nun rauchfrei. Damit wird ein weiterer Schritt für mehr Gesundheit, Sauberkeit und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Nahverkehr umgesetzt.

Was bedeutet das konkret?

  • Rauchen ist an Haltestellen nicht mehr erlaubt
  • Die Regelung gilt für alle oberirdischen Haltestellen im VVS-Gebiet
  • Rauchfreie Haltestellen werden mit einem einheitlichen Piktogramm gekennzeichnet

Fragen und Antworten im Überblick

Wo genau darf nicht mehr geraucht werden?

Das Rauchverbot gilt an allen Haltestellenbereichen – insbesondere dort, wo sich Fahrgäste aufhalten und warten.

Gilt das auch für E-Zigaretten?

Ja, auch die Nutzung von E-Zigaretten (Vapes) ist an Haltestellen nicht erlaubt.

Warum wird das Rauchverbot eingeführt?

Ziel ist es, Fahrgäste vor Passivrauch zu schützen, die Aufenthaltsqualität zu verbessern und Haltestellen sauberer zu halten.